Reiser Immobilien: Darf Vermieter Mindestmüllmenge berechnen?

Reiser Immobilien: Darf Vermieter Mindestmüllmenge berechnen?

ID: 1576565

Was beim Müll erlaubt ist und was nicht, wissen die Experten von Reiser Immobilien



Reiser Immobilien: Mieter und Vermieter sehen sich oft benachteiligt. (Bildquelle:©9dreamstudio?FotoReiser Immobilien: Mieter und Vermieter sehen sich oft benachteiligt. (Bildquelle:©9dreamstudio?Foto

(firmenpresse) - KIRCHHEIM UNTER TECK. Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern sind keine Seltenheit. Beide Parteien fühlen sich oftmals benachteiligt. Aktuelle Gesetzesänderungen und Urteile kennt Frank Reiser, Geschäftsführer von Reiser Immobilien: "Die Umlage für die Kosten der Abfallbeseitigung ist inzwischen klar geregelt." Ein Streit zwischen einem Mieter und dessen Vermieterin mündete in einem Gerichtsverfahren, das der Vermieterin schließlich Recht gab. Konkret war im Mietvertrag für die Abrechnung der Müllkosten eine Umlage nach Wohnfläche vermerkt. Die Vermieterin setzte jedoch eine Mindestmüllmenge voraus, da die vorhandene Abfallschleuse zur Erfassung des Müllvolumens nicht von allen Mietparteien genutzt wurde.



Reiser Immobilien informiert über Urteil bei der Umlage einer Mindestmüllmenge



Als Folge der nicht genutzten Abfallschleuse legte die Vermieterin pro Haushalt eine Mindestmenge fest - zehn Liter Müll pro Woche für einen Zweipersonen-Haushalt. Die Müllkosten hat die Vermieterin weiterhin zu 30 Prozent nach der Wohnfläche und zu 70 Prozent nach der Verursachung verteilt - unter Berücksichtigung einer Mindestmüllmenge. "Der Mieter war der Ansicht, dass die Berechnung einer Mindestmüllmenge nicht gerechtfertigt sei. Der Bundesgerichtshof war jedoch anderer Meinung und gab der Vermieterin Recht", berichtet Frank Reiser von Reiser Immobilien in Kirchheim unter Teck.



Frank Reiser (Reiser Immobilien) kennt die Hintergründe des Urteils



Nach § 556a Absatz 1 Satz 2 BGB sind Betriebskosten, die verbrauchsabhängig sind, so umzulegen, dass der unterschiedliche Verbrauch angemessen berücksichtigt wird. "Dadurch kann ein Vermieter die Umlage ausgestalten. § 556a Absatz 1 Satz 2 BGB erlaubt einen Festanteil in der Kostenumlage - trotz verursachungsgerechter Abrechnung", erklärt Frank Reiser. Mieter, die weniger Müll verursachen, werden damit zwar benachteiligt, dennoch trägt die Regelung dazu bei, dass Müll nicht unsachgemäß entsorgt wird. Damit wird der zunehmenden Vermüllung, insbesondere in Großstädten, entgegengewirkt. "Einige Mieter würden andernfalls darüber nachdenken, ihren Müll am Straßenrand oder in Waldgebieten abzulegen. Dieses Problem besteht bereits in einigen Städten und kostet die Stadtverwaltung jährlich sehr viel Geld - die Verursacher der Umweltverschmutzung können hingegen nur selten ausfindet gemacht werden. Die Kosten tragen also die Gebührenzahler", stellt Frank Reiser von Reiser Immobilien heraus.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Reiser Immobilien hat eine 30-jährige Erfahrung in Sachen Mietverwaltung. Es ist ein Unternehmen, das höchsten Wert auf Service und Qualität legt. Der Hauptsitz der Firma ist in Kirchheim unter Teck und steht mit einem breiten Filialnetz zur Verfügung.



PresseKontakt / Agentur:

G. REISER Immobilienverwaltung GmbH
Stefan Weber
Walkstraße 11
73230 Kirchheim unter Teck
mail(at)webseite.de
+49 (0)7021 7267-0
www.reiser-mieterfragen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Jetzt in JOY: Luxus für kleines Geld Tipps von Thomas Salzmann für die Firmenübernahme
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.02.2018 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1576565
Anzahl Zeichen: 2888

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Weber
Stadt:

Kirchheim unter Teck


Telefon: +49 (0)7021 7267-0

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 372 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Reiser Immobilien: Darf Vermieter Mindestmüllmenge berechnen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

G. REISER Immobilienverwaltung GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Reiser Immobilien GmbH: Mietverwaltung braucht Erfahrung ...

KIRCHHEIM UNTER TECK. Mietverwaltung kann für Eigentümer eine echte Entlastung sein, wenn dafür kompetente Partner gewonnen werden können. Frank Reiser, Geschäftsführer der G. Reiser Immobilienverwaltung GmbH, stellt heraus: "Die Mietverwa ...

Reiser Immobilien zur Herausforderung "WEG-Verwaltung" ...

KIRCHHEIM UNTER TECK. In einem Mehrfamilienhaus kommen mitunter viele Menschen zusammen. So viele Menschen wie hier ein- und ausgehen, so viele unterschiedliche Interessenlagen bringen sie mit. Frank Reiser, Geschäftsführer der G. Reiser Immobilien ...

Reiser Immobilien: Warum "Facility Management" Sinn macht ...

KIRCHHEIM UNTER TECK. Was früher der Hausmeister war, ist heute der Facility Manager - diese einfache Gleichung geht nicht auf, betont Frank Reiser, Geschäftsführer von Reiser Immobilien in Kirchheim unter Teck. Der erfahrene Fachmann in der Immob ...

Alle Meldungen von G. REISER Immobilienverwaltung GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z