Koalitionsvertrag bedeutet Rückschritt bei der innovativen Arzneimittelversorgung
ID: 1578657
für ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten
einsetzen zu wollen, ist falsch.
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken bedauert sehr, dass
im jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD zwei
Passagen auftauchen, wo man sich für ein Versandverbot mit
verschreibungspflichtigen Medikamenten einsetzen will. Zwar lässt
diese Formulierung Interpretationsspielraum zu. Allerdings bringt sie
auch zum Ausdruck, dass sich die Unionsparteien mit einer Politik
gegen Innovation und Zukunftsausrichtung in dieser Frage entschieden
haben.
"Die SPD hat sich seit dem EUGH-Urteil im Oktober 2016 für eine
zukunftsfähige Regelung in Deutschland eingesetzt - angelehnt an
einen Gesetzentwurf aus 2006, der eine Höchstpreisregelung vorsieht.
Dass es in der vor uns liegenden Legislaturperiode dazu offenbar
nicht kommen soll, ist für Patienten, Verbraucher und die
Versichertengemeinschaft gleichermaßen bedauerlich", sagt der
Vorsitzende des BVDVA, Christian Buse und ergänzt: "Eine seit über 14
Jahren geltende und funktionierende Regulierung einfach rückgängig
machen zu wollen, ist aus BVDVA-Sicht verfassungs- und
europarechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unmöglich."
Buse beton erneut, dass Vorschläge auf dem Tisch lägen, wie man
über eine strukturelle Förderung in der Fläche in Kombination mit
einem flankierten Höchstpreissystem das innovative Potenzial in der
Arzneimittelversorgung heben könne. "Daran werden wir jetzt weiter
politisch arbeiten und stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung,"
so der Vorsitzende.
Der BVDVA verweist auf die Tatsache, dass sich viele
Organisationen und Institutionen - vom Sachverständigenrat über den
GKV-Spitzenverband und die Monopolkommission bis hin zum
Bundesverband der Verbraucherschützer - von Anbeginn gegen ein
RX-Versandverbot ausgesprochen hätten. Zusammen habe man die
Argumentation der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. Der Verband
selbst habe Anfang 2017 in einem europarechtlichen Gutachten sogar
auf das Thema Staatshaftung hingewiesen. Dieser Punkt gehe weit über
die Gesundheitspolitik hinaus und hierüber werde zu reden sein.
Pressekontakt:
BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Geschäftsstelle
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
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Datum: 08.02.2018 - 09:56 Uhr
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