Mandatsverzicht Hoff: Weiterhin keine Einsicht - Nur öffentlicher Druck hat geholfen
ID: 157905
Mandatsverzicht Hoff: Weiterhin keine Einsicht - Nur öffentlicher Druck hat geholfen
Der Mandatsverzicht des Ex-Ministers und Abgeordneten Volker Hoff (CDU) angesichts der Übernahme des Postens als Opel-Cheflobbyist am 1. Februar ist nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein längst überfälliger Schritt.
"Der massive öffentliche Druck auf Volker Hoff und Ministerpräsident Roland Koch haben ihre Wirkung gezeigt, nachdem am Freitag Hoff noch glaubte, die Forderungen nach einer Entscheidung aussitzen zu können. Hoff hat jedoch mit seinen Äußerungen in der FAZ-Sonntagszeitung klar gemacht, dass er immer noch kein Einsehen in die Notwendigkeit einer Trennung von bezahlter Lobby-Tätigkeit für ein Unternehmen und der Ausübung eines Landtagsmandats hat. Dies ist bedauerlich, zeigt aber einmal mehr die ganze Arroganz der Koch-CDU, die immer noch glaubt, ihr gehöre Hessen. Einmal mehr musste ihr deutlich gemacht werden, dass das nicht der Fall ist", kommentiert der parlamentarische Geschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner, den Mandatsverzicht von Volker Hoff.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.02.2010 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 157905
Anzahl Zeichen: 1619
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 445 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mandatsverzicht Hoff: Weiterhin keine Einsicht - Nur öffentlicher Druck hat geholfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).