Schulungspflicht für Tankwagen-Fahrer

Schulungspflicht für Tankwagen-Fahrer

ID: 157930

Heizöltransport erfordert Gesetzeskenntnis



(firmenpresse) - sup.- Die Fahrer eines Tankwagens zur Heizöl-Auslieferung müssen immer wieder neu und intensiv geschult werden. Immerhin haben sie sämtliche wichtigen Vorschriften hinsichtlich Gefahrgutbeförderung, Fahrzeugausrüstung, Ladungssicherung und Kennzeichnung zu beherrschen und umzusetzen. Und diese gesetzlichen Bestimmungen werden immer wieder aktualisiert, damit sie der technischen Entwicklung angepasst werden können. Um sicher zu gehen, dass die Fahrer des beauftragten Lieferanten dieser Schulungspflicht nachkommen, haben Heizöl-Kunden eine einfache Kontrollmöglichkeit: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel wird nur dann vergeben, wenn ein Anbieter neben zuverlässigen Liefermengen und transparenten Preisen auch die regelmäßige Nachschulung des Personals gewährleistet. Das Qualitätssiegel ist deshalb ein sicheres Indiz dafür, dass die Mitarbeiter dieses Brennstoffhändlers stets auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage sind.



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Datum: 01.02.2010 - 12:20 Uhr
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