Wutausbrüche, Beleidigungen und Drohungen: Wann man dafür die fristlose Kündigung erhält.

Wutausbrüche, Beleidigungen und Drohungen: Wann man dafür die fristlose Kündigung erhält.

ID: 1580028

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.



Fachanwalt BredereckFachanwalt Bredereck

(firmenpresse) - Personalgespräch. Die Nerven liegen blank, es hat sich etwas angestaut, man lässt Dampf ab und... sagt Sachen, die einem später leidtun, Beleidigungen beispielsweise, oder eine Drohung, auch mit einem Suizid. Wann man dafür fristlos gekündigt werden kann, und: wie man sich verhalten sollte nach so einem Vorfall, sagt Anwalt Bredereck.



Droht man mit Mord und Totschlag oder mit einer Gewalttat, dann ist das grundsätzlich ein wirksamer Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht macht das deutlich in einer Entscheidung vom 29.06.2017, wo sich ein Arbeitnehmer in Rage redet und mit Suizid droht, seine Kündigung dadurch verhindern will. Deutschlands höchstes Arbeitsgericht urteilt: Auch die Drohung mit einer Selbsttötung kann die fristlose Kündigung rechtfertigen.



Ist das immer der Fall? Ist jede fristlose Kündigung wegen einer solchen Drohung wirksam? Nein, denn es muss klar sein, dass der Arbeitnehmer die Drohung ernst meint. Es muss deutlich beim Arbeitgeber rüberkommen, dass der Arbeitnehmer ihn damit unter Druck setzen will. Wenn ja, darf der Arbeitgeber mit einem sofortigen Rauswurf reagieren, das heißt: mit einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung.



Wenn aber der Mitarbeiter beispielsweise in psychischer Behandlung ist, sich in Rage redet und damit droht "alle umzubringen," oder sich selbst? Wenn die Äußerungen also quasi Teil seines Krankheitsbildes sind und wenn das dem Arbeitgeber in dem Moment klar sein musste: Dann wäre die fristlose Kündigung grundsätzlich nicht gerechtfertigt.



Wie ist die Rechtslage bei Beleidigungen des Chefs? Auch da kommt es auf den Einzelfall an, auch da muss man sich den Zusammenhang ansehen, den Kontext, in dem das Gesagte gesagt wurde.



Und was ist einem Arbeitnehmer zu raten, der einen "Ausraster" hat, der seinen Chef bedroht oder beleidigt? Ganz wichtig ist: wie man sich nach der Äußerung verhält! Entschuldigt man sich? Versucht man, die Wogen zu glätten, zu beschwichtigen, Vertrauen wiederaufzubauen? Oder legt man nochmal nach? Ist hochmütig, gleichgültig?





Arbeitsrichter berücksichtigen das sogenannte Nachtatverhalten, also das Verhalten, das der Arbeitnehmer zeigt nach der ehrverletzenden oder beleidigenden Äußerung. Häufig entscheiden sich die Fälle hier! Entschuldigt man sich gleich nach der Äußerung beim Arbeitgeber, hat das so manch einen Kündigungsschutzprozess "gerettet."



Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten? Wirft man Ihnen ehrverletzende Äußerungen vor? Hatten Sie einen "Ausraster" und wissen nicht, was jetzt arbeitsrechtlich auf Sie zukommt? Dann sollten Sie sofort bei einem erfahrenen Experten für Kündigungsschutzrecht anrufen und sich informieren, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Häufig ist ehrliche Reue und eine ernsthafte Entschuldigung nötig. Manchmal ist es das Klügste, zu schweigen.



Rufen Sie mich gern an unter 030.40004999, kostenlos und unverbindlich beantworte ich Ihre Fragen: Hat Ihre Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg? Wie sind Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung? Und wie sollten Sie sich jetzt verhalten, um Ihre Chancen in einem Kündigungsschutzprozess zu verbessern? Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!



Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht



Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283



Ruhrallee 185

45136 Essen

Telefon: 0201.4532 00 40

Kündigungshotline: 0176.21133283



Fachanwalt Bredereck im Web:



http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung



www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht



www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  ARAG Verbrauchertipps Die SPD und die Politik des Bauchs.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.02.2018 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1580028
Anzahl Zeichen: 4557

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 426 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wutausbrüche, Beleidigungen und Drohungen: Wann man dafür die fristlose Kündigung erhält."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


ARAG Verbrauchertipps ...
Umgangsrecht gilt auch für Oma und Opa Der Umgang mit dem Vater des Kindes war nach der Trennung der Eltern bereits geregelt. Doch den ungeliebten Ex-Schwiegereltern wollte die Mutter ihr Kind nicht überlassen. Schon gar nicht am Stück in den Ferien. Doch die ARAG Experten betonen, dass auch Gro

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Magdeburg. ...
Landgericht Magdeburg aus Januar 2018 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Kardiale und pulmonale Globalinsuffizienz nach Myokardinfarzierung, 215.000,- Euro, LG Magdeburg, Az.: 9 O 1119/14 - 322 Chronologie: Der Kläger wurde im Krankenhaus der Beklagten aufgrund eines Herz

GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur D&O-Versicherung ...
Die Frage der Organhaftung wird in Schadensfällen immer häufiger auch öffentlich gestellt. Viele Unternehmen haben daher eine D&O-Versicherung für ihre Manager abgeschlossen. Neben großer Verantwortung tragen die leitenden Organe eines Unternehmens auch ein hohes privates Haftungsrisiko.

Schluss mit Schlüsseldienst Abzocke in Hamburg?! ...
Schnell ist es passiert, eine kleine Unaufmerksamkeit und die Tür ist zu, Schlüssel in der Wohnung, ein Schlüssel ist im Schließzylinder abgebrochen, oder ein Verlust des Schlüssels?! Jetzt ist Hilfe gefragt, am besten günstig, billig, umsonst, darf nichts kosten. So hilft das Internet, schn


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z