NOZ: Staatsrechtler Ipsen hält kommissarische Bestellung von Nahles als SPD-Chefin für rechtswidrig
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von Nahles als SPD-Chefin rechtswidrig
Rechtsexperte sieht Verstoß gegen Satzung und Parteiengesetz -
"Das ist völlig eindeutig"
Osnabrück. Staatsrechtler Jörn Ipsen hält die Bestellung von
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles als kommissarische Vorsitzende der
Sozialdemokraten in der geplanten Form für rechtswidrig. "Das von der
SPD gewählte Verfahren wäre eindeutig ein Verstoß gegen die Satzung
der Partei und gegen das Parteiengesetz", sagte Ipsen der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Die SPD will die Nachfolge von
Martin Schulz am heutigen Dienstag klären. Geplant ist, dass das
Präsidium einen Vorschlag macht und der 35-köpfige Vorstand darüber
entscheidet.
Der Verfassungsexperte wies darauf hin, dass laut Parteiengesetz
der Vorstand durch einen Parteitag gewählt wird. Nahles gehöre weder
dem Präsidium noch dem Vorstand der SPD an. "Ihre Bestellung als
kommissarische Vorsitzende wäre ungültig - das ist völlig eindeutig",
sagte Ipsen.
Nach seinen Worten wird der Vorsitzende der SPD im Falle seines
Rücktritts durch eine oder einen stellvertretenden Vorsitzenden
vertreten, bis ein Parteitag den Vorstand gewählt hat. Dies wäre im
aktuellen Fall die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu
Dreyer, die bei den Stellvertreterwahlen mit 97,5 Prozent die meisten
Stimmen bekommen hat. Laut Ipsen wäre auch die Urwahl der oder des
Vorsitzenden weder mit der Satzung der Sozialdemokraten noch mit dem
Parteiengesetz vereinbar.
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Datum: 13.02.2018 - 13:38 Uhr
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