NOZ: Städtetag rechnet nach Diesel-Urteil nicht mit kurzfristigen Fahrverboten
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kurzfristigen Fahrverboten
"Die Länder sind dann am Zug" - Kommunalverband: Autobranche zu
Nachrüstungen verpflichten
Osnabrück. Der Deutsche Städtetag rechnet nach dem
Diesel-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an diesem Donnerstag
nicht mit kurzfristigen Fahrverboten. "Falls die Richter Fahrverbote
für zulässig erklären, sind die Länder gefragt, ob und wie sie die
Luftreinhaltepläne anpassen", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Der Richterspruch werde
in jedem Fall Signalwirkung für die weitere Debatte um saubere Luft
haben. "Mit dem Urteil werden aber keine Sperrungen in Städten
angeordnet werden", stellte Dedy klar. Diese Rolle habe das
Bundesverwaltungsgericht nicht.
Wenn es zu Fahrverboten komme, müssten auch Ausnahmereglungen, zum
Beispiel für Rettungsdienste, Handwerker und Lieferverkehr geregelt
werden, betonte Dedy. Damit die Schadstoff-Emissionen tatsächlich
deutlich sinken, sieht der Deutsche Städtetag aber vor allem die
Automobilindustrie in der Pflicht. "Denn im Verkehr in der Stadt
verursachen Diesel-PKW bis zu drei Viertel der Stickoxide. Wenn die
Software-Updates nicht ausreichen, um die Grenzwerte an den
Mess-Stationen in den Städten einzuhalten, muss die Autoindustrie zu
Hardware-Nachrüstungen verpflichtet werden - und diese auch
finanziell tragen".
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Datum: 21.02.2018 - 16:25 Uhr
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