Wasserrohrbruch durch Frost - Schäden schnell der Versicherung melden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten.
Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 22.02.2018 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1583387
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.02.2018
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