Bundesweit einzigartiges Gesetz unterstützt ehrenamtliche Jugendarbeit in Hessen
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Bundesweit einzigartiges Gesetz unterstützt ehrenamtliche Jugendarbeit in Hessen
Staatsminister Jürgen Banzer: "Lohnfortzahlung wirksames Instrument ? Teilnehmerzahlen steigen stetig"
Die Zahlen zeigen deutlich, wie gut das Gesetz in der Praxis angenommen wird und in der Jugendarbeit, bei jungen Menschen, in Vereinen und Verbänden wie auch bei den Betrieben eine ausgezeichnete Resonanz findet. "Bereits in den Vorjahren legte die Anzahl der Bescheide für die Jugendarbeit auf der Basis des Gesetzes deutlich zu?, betonte der Minister. Von den aktiven Personen, die durch das Land gefördert wurden, war fast die Hälfte (864) zwischen 16 und 30 Jahre alt - eine Altersspanne, die klar signalisiert, dass sich in Hessen insbesondere junge Menschen für die Jugend ehrenamtlich einsetzen. Auch die Anzahl der Betriebe stieg mit 1.157 gegenüber dem Vorjahr (2008: 1.019) um 138 an. Banzer: "Die Tatsache, dass im Jahr 2009 insgesamt 343 neue Betriebe einen Antrag auf Lohnkostenerstattung stellen konnten ist einen weiterer Beleg für die Akzeptanz von ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit".
In der Jugendarbeit in Hessen wird ehrenamtliches Engagement auf der Grundlage des Vierten Teils "Ehrenamt in der Jugendarbeit" (§§ 43 bis 48) des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gefördert.
Pressestelle: Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
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Datum: 02.02.2010 - 15:07 Uhr
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