Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Mietrecht

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Mietrecht

ID: 1584829

Lärm im Mehrfamilienhaus: Wo sind die Grenzen?



(firmenpresse) - Nachbarn müssen permanenten Lärm nicht hinnehmen - vor allem nicht in Ruhezeiten. Ständige lautstarke Unterhaltungen, ein laut aufgedrehter Fernseher sowie Kinderlärm bis weit nach 20 Uhr abends gehen zu weit. Nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) verurteilte das Amtsgericht München eine Familie zur Unterlassung und drohte bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld an.

AG München, Az. 281 C 17481/16



Hintergrundinformation:

Lärm ist einer der häufigsten Streitpunkte unter Nachbarn. Die sogenannten Ruhezeiten sind häufig in Gemeindesatzungen über den Lärmschutz geregelt und können sich daher von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Oft finden sich dazu auch Regelungen im Mietvertrag oder in einer damit verbundenen Hausordnung. Denn gerade in Mehrfamilienhäusern ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Der Fall: Aus der Hausordnung eines mehrstöckigen Wohnhauses in München ging hervor, dass zwischen 12 und 14 Uhr sowie 20 und 7 Uhr Ruhe zu herrschen habe. Eine Familie hielt sich nicht daran. Die Mieter fielen während der Ruhezeiten immer wieder durch lautstarke Gespräche, Geschrei, Telefonieren per Freisprecheinrichtung, Musikhören und Fernsehen sowie Staubsaugen auf. Die Kinder waren häufig nach 20 Uhr noch aktiv: Schreien, Herumtrampeln und Seilspringen waren an der Tagesordnung. Mehrmals in der Woche waren zudem bis zu sechs weitere Kinder zu Besuch. Bitten um mehr Ruhe beantwortete der Familienvater mit der Bemerkung, dass er machen könne, was er wolle. Die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses verklagte die Mieter schließlich auf Unterlassung. Das Urteil: Das Amtsgericht München gab der Eigentümergemeinschaft nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice Recht. Das Gericht hatte die Nachbarn als Zeugen vernommen und von diesen angefertigte Lärmprotokolle berücksichtigt, die Lärm bis nach Mitternacht belegten. Dem Gericht zufolge waren Häufigkeit, Lautstärke und Zeiten der Lärmentfaltung nicht mehr mit einer normalen Wohnungsnutzung zu vereinbaren. Zwar sei bei Kindern mit einem lebhaften und auch lauteren Verhalten zu rechnen. Hier sei jedoch auch das Maß dessen überschritten worden, was bei Kindern noch hinnehmbar sei. Dazu komme das rücksichtslose Verhalten der Mieter, die sich schlicht geweigert hätten, den Bitten der Nachbarn nachzukommen und leiser zu sein. Das Gericht erlegte den Mietern daher auf, übermäßigen Lärm in den Ruhezeiten künftig zu unterlassen. Fernseher und andere Geräte seien nur in Zimmerlautstärke zu betreiben und auch die Kinder sollten den üblichen Lärmpegel nicht überschreiten. Bei Missachtung sei ein Ordnungsgeld fällig.



Amtsgericht München, Urteil vom 4. Mai 2017, Az. 281 C 17481/16







Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.



Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.



Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  Abschlussbericht / Zufriedene Fachbesucher auf der bautec 2018 Gfg infomiert: Massivhäuser bieten Ruhe zum Wohlfühlen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.02.2018 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1584829
Anzahl Zeichen: 3556

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 639 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen.

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Verspricht ein Reisebüro einem Kunden, seine Sonderwünsche zu berücksichtigen, und die Buchungsbestätigung des Veranstalters geht darauf nicht ein, so gelten sie als vereinbart. Der Veranstalter muss die Wünsche dann umsetzen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leis

Vorsicht vor Mahnungen per E-Mail - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice ...
"Letzte Mahnung" - bei diesen Worten in der Betreffzeile oder in einer E-Mail selbst heißt es: Vorsicht! Denn immer häufiger sind gefälschte Inkassomails im Umlauf. Für den Empfänger ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Diesen Umstand mac


Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Abschlussbericht / Zufriedene Fachbesucher auf der bautec 2018 ...
Neue Branchenimpulse, gestiegene Internationalität und eine höhere Fachbesucherzufriedenheit - das Urteil nach vier Tagen bautec fiel zum Messeabschluss am vergangenen Freitag bei Ausstellern, Fachbesuchern, Verbänden, Innungen und Institutionen positiv aus. Die Gesamtzufriedenheit bei den Fa

E-Garage als ZAPF-Produkt des Jahres ...
Elektroautos stoßen weder CO2 noch Feinstaub aus, sie sind im Vergleich zu Pkws mit Verbrennungsmotoren deutlich leiser unterwegs und können mit regenerativer Energie "betankt" werden. Mit der E-Garage mit integrierter Stromtankstelle möchte auch die ZAPF GmbH einen kleinen Beitrag dazu

SHK 2018: Die DOYMA-Highlights ...
Highlight Nummer 1 ist die funktionelle Radondichtigkeit der wichtigsten Dichtungssysteme. Denn diese sind nun als Gesamtbauteile zertifiziert worden. Weitere interessante Themen: Die Erweiterung des DOYMA Sortiments sowie die Smart DOYMA Plattform, das mobile Werkzeug für alle Curaflex Nova®-Prod

Altbewährtes neu entdeckt: Zeitgemäß heizen mit modernen Feuerstätten ...
Moderne Feuerstätten, dazu zählen neben Kaminöfen auch Kachelöfen und Heizkamine, erfreuen sich großer Beliebtheit. Bereits jeder vierte Haushalt in Deutschland nennt sie sein Eigen. Das sind mehr als 10 Millionen Geräte, die für entspannte Feuerabende in zahllosen Wohnzimmern sorgen. Die


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z