Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

ID: 1585516

Nach einem Unfall richtig handeln und Rechtsanwalt hinzuziehen



Richtig handeln nach einem VerkehrsunfallRichtig handeln nach einem Verkehrsunfall

(firmenpresse) - Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Ein Verkehrsunfall ist auch ohne eigenes Verschulden schnell passiert. Auffahrunfälle, das Übersehen eines anderen Verkehrsteilnehmers oder die Missachtung oder Fehleinschätzung von Vorfahrtsregeln gehören zu den häufigsten Ursachen, ebenso wie Fehler aus Unaufmerksamkeit, zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken.



Der Geschädigte darf immer einen Anwalt zuziehen

Die Kosten für des Rechtsanwalts für den geschädigten Unfallbeteiligten, der selbst keine Schuld an dem Unfall hat, bekommt die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt von dem Unfallgegner bezahlt, der den Unfall verschuldet hat, bzw. von dessen Haftpflichtversicherung.



Was ist nach einem Unfall zu tun?

Zunächst ist zur Aufnahme des Unfallsachverhalts und Sicherung etwaiger Zeugen die Unfallaufnahme durch die Polizei zu empfehlen.

Danach beginnt aber erst die eigentliche Abwicklung des Unfalls, bei der unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherer zunächst die Schuldfrage zu klären ist.

Danach muss der Schaden festgestellt werden. Neben dem Schaden am Fahrzeug und möglichen Schmerzensgeldansprüchen treten häufig Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Wertverlust des Fahrzeugs, An- und Abmeldekosten usw. hinzu. Zur Feststellung des Fahrzeugschadens ist außerdem in vielen Fällen ein Sachverständigengutachten erforderlich, dessen Kosten ebenfalls von dem Unfallbeteiligten zu tragen sind (bzw. seiner Versicherung), der den Unfall verursacht hat.

Zur Feststellung des Gesamtschadens und Geltendmachung gegenüber dem Schädiger und seiner Haftpflichtversicherung empfiehlt sich die frühzeitige Hinzuziehung eines Anwalts. Denn neben der zügigen und vollständigen Durchsetzung seiner Ansprüche muss der Geschädigte auch aufpassen, dass er nicht gegen die sogenannte Schadenminderungspflicht verstößt, d.h. zum Beispiel ein Mietwagen darf nicht teurer angemietet werden, als tatsächlich notwendig ist. Um hier später böse Überraschungen zu vermeiden, achtet der Anwalt von Anfang an drauf, dass der Schaden nicht weiter ausgedehnt wird, als der Gegner die Kosten hinterher auch übernimmt.



Leider sind schon viele schuldlose Unfallopfer später auf (überteuerten) Mietwagenkosten oder Reparaturkosten sitzen geblieben, die durch gegnerische Haftpflichtversicherungen nicht bezahlt worden sind und auch nicht bezahlt werden mussten. Schützen Sie sich hiervor durch rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts.



Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte begleitet Sie vom Unfallzeitpunkt bis zum Regulierungsabschluss durch kompetente Beratung und konsequente Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüche und schützt Sie vor nicht erstattungsfähigen Kosten durch überteuerte Reparaturangebote oder überteuerte Mietwagenkosten. Sie erreichen die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte, Otto-Krafft-Platz 24, 59065 Hamm, unter Tel. 02381 / 49 10 696.



Rechtsanwalts- und Strafverteidigerkanzlei

Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung



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Datum: 28.02.2018 - 14:10 Uhr
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