Erkältung, Grippe & Co. von der Steuer absetzen?
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Nicht verschreibungspflichtige Medikamente lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen!
Heilmittel können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Ob die Ausgaben tatsächlich vom Finanzamt anerkannt werden, hängt von zwei Kriterien ab. Zum einen muss die individuelle Belastungsgrenze erreicht sein, zum andern müssen die Medikamente von einem Arzt oder Heilpraktiker mit einem Rezept verordnet worden sein. Gemäß dem § 64 Abs. 1 Nr. 1 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) dürfen nur Aufwendungen, für die eine ärztliche Verordnung vorliegt, anerkannt werden. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Die individuelle Belastungsgrenze hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Sie liegt, je nach Stufe, zwischen einem und sieben Prozent vom zu versteuernden Einkommen. Aber auch Studenten oder Rentner, die eine Einkommensteuererklärung erstellen, können außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Je niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto eher wirken sich die Ausgaben für Erkältungsmittel, Medikamente oder Heilmittel steuerlich aus.
Wird im selben Jahr beispielsweise noch eine teure Sehhilfe angeschafft, dann wird die Belastungsgrenze oft geknackt. Auch Fahrtkosten zum Arzt, Arztgebühren, die von der Kasse nicht übernommen werden, oder Zuzahlungen für Medikamente können bei den außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden.
Tipp: Auch manche Krankenkassen erstatten nicht rezeptpflichtige Medikamente bis zu einer gewissen Höhe, allerdings auch nur, wenn eine Verschreibung vorliegt. Dies ist oftmals nicht bekannt und wird somit auch nicht genutzt. Einfach mal bei der eigenen Krankenkasse nachfragen und sich die Kosten noch schneller zurückerstatten lassen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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Datum: 28.02.2018 - 16:00 Uhr
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