Presseerklärung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Presseerklärung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

ID: 1585632

Diesel-Fahrern drohen nun empfindliche Einschränkungen – Bundesregierung muss angesichts der drohenden Verjährung unverzüglich Muster-Sammelklage einführen.



(firmenpresse) - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute klargestellt: Kommunen dürfen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten anordnen – und sind in vielen Fällen sogar dazu verpflichtet, um die Stickoxid-Belastung möglichst schnell zu senken und die Gesundheit der Bürger zu schützen (7 C 26.16 und 7 C 30.17).

„Damit ist klar, dass es Fahrverbote geben wird“, kommentiert Gerhart Baum, Bundesminister a. D. und Partner der Kanzlei Baum Reiter + Collegen. „Zahlreichen Diesel-Fahrern drohen nun empfindliche Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Fahrzeuge. Die Bundesregierung muss endlich entschlossen handeln und darf nicht länger ihre schützende Hand über die Autohersteller halten.“

„Wir fordern, dass die Hersteller – allen voran VW – so schnell wie möglich eine effektive Hardware-Nachrüstung organisieren und die Kosten dafür übernehmen“, sagt Kanzlei-Gründer Prof. Julius Reiter. „Gerade vor dem Hintergrund glänzender Verkaufszahlen und Milliardengewinnen ist es nicht hinnehmbar, dass sie sich weigern – und offenbar darauf setzen, dass der Steuerzahler an den Kosten der Nachrüstung beteiligt wird.“

Baum ergänzt: "Eine Hardwarenachrüstung ist im Moment aber flächendeckend nicht möglich, weil die technische Ausrüstung nicht für alle Fahrzeuge zur Verfügung steht. Es wird Wartelisten geben."



Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2018


Baum und Reiter fordern die Bundesregierung angesichts der drohenden Verjährung auf, die vereinbarte Mustersammelklage „unverzüglich umzusetzen“. Unabhängig davon kündigen sie an, rechtliche Ansprüche konsequent weiterzuverfolgen: „Autokäufer wurden massenhaft getäuscht, was die Umweltfreundlichkeit ihrer Fahrzeuge angeht“, sagt Baum. Und auch nach Hardware-Nachrüstungen bleibe ein Schaden, weil der Spritverbrauch oftmals steige.

Schadensersatzansprüche wegen Dieselgate verjähren in der Regel am 31. Dezember 2018. Reiter: „Bis dahin haben es Autokäufer selbst in der Hand, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. In vielen Fällen stehen die Chancen gut.“




Die Kanzleien Baum Reiter & Collegen (Düsseldorf) und GANSEL Rechtsanwälte (Berlin) vertreten seit Bekanntwerden der Dieselgate-Vorwürfe gemeinsam Geschädigte. Im Vordergrund stand zunächst das intensive Bemühen um eine außergerichtliche Lösung – als alleiniger Vertreter der Niederländischen „Stichting Volkswagen Car Claim“ in Deutschland, bei der sich inzwischen ca. 120.000 Autofahrer angemeldet haben (davon 20.000 aus Deutschland). Im Herbst 2017 haben wir aufgrund der Blockadehaltung von VW begonnen, vor deutschen Gerichten zu klagen. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 28.02.2018 - 17:05 Uhr
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