Medienpolitisch nicht tragbar, verfassungsrechtlich nicht zulässig / BDZV zum jüngsten Entwurf des

Medienpolitisch nicht tragbar, verfassungsrechtlich nicht zulässig / BDZV zum jüngsten Entwurf des Telemedienauftrags

ID: 1586052
(ots) - In hohem Maß alarmiert hat der Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin auf einen neuen
Textvorschlag der Rundfunkreferenten zum Telemedienauftrag reagiert,
der derzeit in den Staatskanzleien kursiert. Der Verband appellierte
an die Bundesländer, diesem Text nicht zuzustimmen. Statt die
existierende Textlastigkeit in den digitalen Telemedienangeboten der
öffentlich-rechtlichen Sender zu begrenzen, könnten ARD und ZDF
danach künftig sogar sehr viel mehr und deutlich hervorgehobene
Textbeiträge veröffentlichen, kritisierte eine Sprecherin. Dies
bedeute eine klare Erweiterung im Vergleich mit der bisher
höchstrichterlich festgestellten Rechtslage und damit eine
signifikante Verschlechterung der Chancen deutscher Tageszeitungen,
journalistisch-redaktionelle Bezahlangebote im Netz zu etablieren.
Die Definition des Auftrags der Rundfunkanstalten würde noch unklarer
als bisher.

"Die Ausweitung des Telemedienauftrags bringt im Übrigen zwingend
einen finanziellen Mehrbedarf der Rundfunkanstalten mit sich und
bedeutet einen Abschied von der Gebührenstabilität", erläuterte die
Sprecherin. "Wir halten es daher für falsch, darüber zu entscheiden,
bevor die Strukturdiskussion geführt und damit ein 'Kassensturz'
gemacht wurde."

"Der Text in der uns bekannten Form ist dem Grundsatz nach eine
vollständige Neuregelung des Telemedienauftrags, für deren Bedarf und
Risiken es gar keinen Markttest gegeben hat", hieß es dazu weiter vom
BDZV. Als Konsequenz sei die Durchsetzung von Bezahlangeboten für
Verlage in weiten Teilen unmöglich. Dem digitalen Geschäft der freien
Presse werde erheblicher Schaden zugefügt. Aus Sicht der
Zeitungsverleger sei die Regelung medienpolitisch nicht tragbar,
verfassungsrechtlich nicht zulässig und ein klarer Verstoß gegen das
europäische Beihilferecht.



Dem Vernehmen nach sollen die Leiter/innen der Staats- und
Senatskanzleien der Länder bis zum 2. März im Umlaufverfahren dem -
bislang nicht zur Abstimmung mit den Betroffenen gestellten - neuen
Regelungsvorschlag zustimmen, der dann bereits in der
Ministerpräsidenten-Konferenz am 15. März verabschiedet werden soll.

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Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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Datum: 01.03.2018 - 12:50 Uhr
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