NOZ: Länder fordern Gefängnisstrafe für Gaffer - Fotos von Toten sollen verboten werden

NOZ: Länder fordern Gefängnisstrafe für Gaffer - Fotos von Toten sollen verboten werden

ID: 1586139
(ots) - Länder fordern Gefängnisstrafe für Gaffer

Unfalltote zu fotografieren soll verboten werden -
NRW-Justizminister Biesenbach (CDU): "Sie begreifen es nicht anders"

Osnabrück. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern sagen Gaffern den Kampf an. Wie die "Neue
Osnabrücker Zeitung" (Freitag) berichtet, dringen die Bundesländer in
einem gemeinsamen Antrag darauf, das Fotografieren von Todesopfern
bei Unglücken unter Strafe zu stellen.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte der "NOZ", er
könne "nicht begreifen, was Menschen dazu bewegt, sich am Leid
anderer Menschen zu ergötzen". Deswegen wolle er sich an diesem
Freitag im Bundesrat dafür einsetzen, dass es zukünftig schon
strafbar ist, verunglückte Tote zu fotografieren. "Und zwar nicht
erst, wenn ein Gaffer es wirklich getan hat. Schon wenn der Gaffer
versucht, ein solches Foto zu schießen, muss er damit rechnen, für
bis zu zwei Jahre ins Gefängnis zu gehen", sagte der
Landesjustizminister. "Leider begreifen die Gaffer es offensichtlich
anders nicht."

Biesenbach verwies auf einen Fall im Herbst, als es auf der A3 bei
Ratingen zu einem Unfall mit drei Toten gekommen war. Die Polizei
filmte 92 Gaffer, die Fotos von den Toten mit ihren Handys gemacht
haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu diesem Fall laufen.
"Wenn ein Mensch durch ein Unglück stirbt, ist das schon für die
Angehörigen kaum zu verkraften", sagte der CDU-Politiker. Allerdings
werde es dann noch schlimmer, "wenn andere das Foto des Vaters oder
Ehemanns ins Internet stellen und das lustig finden".

Im Jahr 2014 hat der Bundestag auf Initiative vieler Bundesländer
Paragraf 201a im Strafgesetzbuch auf das Filmen und Fotografieren
hilfloser Menschen erweitert. Trotzdem bleibt eine
Strafbarkeitslücke: Das reine Fotografieren von verunglückten


Verstorbenen ist bislang nicht strafbar. Das ist erst dann der Fall,
wenn dem Gaffer nachgewiesen werden kann, dass er zum Zeitpunkt des
Fotografierens schon die Absicht hatte, das Foto zu verbreiten.



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Datum: 01.03.2018 - 15:19 Uhr
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