Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die OYAK ANKER Bank GmbH
ID: 1588176
Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland hat jede Bank mindestens
2 Geschäftsleiter zu beschäftigen, um das Vier-Augen-Prinzip zu
gewährleisten. Als OYAK ANKER Bank GmbH halten wir uns an diese
Anforderung.
Nachdem einer von unseren Geschäftsleitern unerwartet
ausgeschieden ist, hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Kreditwesengesetzes KWG
die Herausgabe von Großkrediten durch unsere Bank eingeschränkt.
Unsere Bank vergibt seit dem Ausscheiden des zweiten Geschäftsleiters
auch keine Großkredite gemäß KWG. Diese Maßnahme bezieht sich nur auf
Firmenkundenkredite ab einer Höhe von 9.999.521,00 EUR und wird nach
der Ernennung eines zweiten Geschäftsleiters aufgehoben.
Wir befinden uns weiterhin im Prozess der Bestellung eines zweiten
Geschäftsleiters. Dieser Umstand hat keinerlei negative Auswirkungen
auf die finanziellen Abläufe unserer Bank. Auch unsere Einlagen- und
Kreditgeschäfte im Privatkundenbereich werden uneingeschränkt
weitergeführt.
Pressekontakt:
Frau Fatma Topcu
Tel: 069 2992297-172
E-Mail: presse@oyakankerbank.de
Original-Content von: OYAK ANKER Bank GmbH, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.03.2018 - 16:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1588176
Anzahl Zeichen: 1403
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Banken
Diese Pressemitteilung wurde bisher 298 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die OYAK ANKER Bank GmbH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
OYAK ANKER Bank GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).