P&R: Investments in Gefahr?
Nach diversen Medienberichten sind Auszahlungen bei Container-Investments der P & R Gruppe ausgeblieben. Zudem wurde der Vertrieb eingefroren. Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
„Das wäre dann der Fall, wenn die Auszahlung an Altanleger auch von der Liquidität aufgrund neu eingeworbener Gelder abhängig wäre.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. „Allerdings kann es auch sein, dass man intern auf Unregelmäßigkeiten gestoßen ist. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung in vergleichbaren Fällen kann ich nur sagen, dass die aktuelle Berichterstattung nichts Gutes verheißt.“
Deshalb kann es auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt für besorgte Anleger durchaus Sinn machen, sich frühzeitig über Ausstiegsmöglichkeiten zu informieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen Rückabwicklungsansprüche insbesondere dann in Betracht, wenn die Anlage von vornherein nicht für die Anlageziele des Kunden geeignet war oder über die Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Der Kunde kann dann unter Umständen ganz unabhängig davon, wie sich die Anlage weiter entwickelt, sein eingesetztes Geld zurückerhalten. „Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass sich im weiteren Verlauf herausstellt, dass die Prospektangaben mangelhaft waren. Dann kommen auch Prospekthaftungsansprüche in Betracht.“ meint Braun.
Betroffene Anleger sollten sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden und etwaige Ansprüche frühzeitig prüfen und gegebenenfalls geltend machen lassen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 12.03.2018 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1589588
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hr. Braun
Stadt:
München
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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Versandart: Veröffentlichung
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