Genaue Planung nötig: "Das Pflichtteilsrecht ist hochkomplex"
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christopher Riedel informiert auf der Website www.mein-pflichtteil.de eingehend über die wichtigsten Fragen rund um das Pflichtteilsrecht.
Dr. Christopher Riedel hat die Website www.mein-pflichtteil.de eingerichtet und informiert dort über die wichtigsten Fragestellungen des deutschen Pflichtteilsrechts. "Natürlich wünscht sich jede Familie eine harmonische Situation, in der es zu keinen Konflikten kommt. Aber die Realität sieht oft anders aus, wodurch es zu Konstellationen kommen kann, in denen Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden können oder sogar müssen." Dies könne sich als sehr komplexe Problematik herausstellen, weiß Christopher Riedel aus der Beratungspraxis. "Das Pflichtteilsrecht kennt vielfältige Konstellationen, die Erblasser und grundsätzlich Pflichtteilsberechtigte beachten müssen. Ohne gute Beratung entstehen schnell rechtlich konfliktträchtige Probleme."
Der Rechtsanwalt erläutert die Grundlagen des Pflichtteilsrechts. Hinterlasse beispielsweise ein (in Zugewinngemeinschaft) verheirateter Erblasser ein Vermögen im Wert von (netto, nach Abzug aller Schulden) einer Million Euro und solle eines der beiden Kinder nichts erhalten, steht diesem von Gesetzes wegen ein Achtel als Pflichtteil zu. "Von Gesetzes wegen würde der Erblasser hier zur Hälfte von seinem überlebenden Ehegatten beerbt, zur anderen Hälfte von den beiden Kinder, auf die also jeweils ein Viertel entfiele. Wiederum die Hälfte hiervon (von der gesetzlichen Erbquote) stellt den Pflichtteilsanspruch des übergangenen Kindes dar." Der Pflichtteilsberechtigte kann seine Ansprüche nach dem Eintritt des Erbfalls gegenüber den Erben geltend machen.
Ebenso weist Christopher Riedel darauf hin, dass lebzeitige Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil reduzieren, Schenkungen an andere Personen zu sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen können. Damit sollen Vermögensvor- beziehungsweise -nachteile für den von der gesetzlichen Erbfolge Ausgeschlossenen verhindert werden.
Ebenfalls ein Thema auf www.mein-pflichtteil.de: der Pflichtteilsverzicht. Dieser bewirkt, dass dem Verzichtende am Nachlass des Erblassers keine Pflichtteilsansprüche zustehen. In der Regel wird als Gegenleistung durch den künftigen Erblasser eine Abfindung in frei vereinbarter Höhe gezahlt.
"Entscheidend ist, keine Schritte ohne versierte juristische Beratung zu ergreifen. Das Pflichtteilsrecht ist hochkomplex, eine genaue Planung aller Vorgänge deshalb unumgänglich, um die Vermögensnachfolge nicht zu gefährden", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt, Vortragsredner und Fachautor, der Erblasser und Pflichtteilsberechtigte gleichermaßen berät und auch in den Verhandlungen über einen Pflichtteilsverzicht begleitet.
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Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de
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Datum: 13.03.2018 - 08:50 Uhr
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