Aufhebungsvertrag: die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck(firmenpresse) - Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung regelt werden, etwas außer Acht lassen. Was sind die entscheidenden Punkte, die Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten?
Höhe der Abfindung: Zunächst ist natürlich die Höhe der Abfindung ein zentraler Punkt. Diese richtet sich meist nach dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Dementsprechend wichtig ist es, dieses auch inklusive aller enthaltenen Zahlungen zu errechnen und entsprechend anzugeben als Verhandlungsbasis. Die Abfindungszahlung stellt dann nämlich zumeist ein Vielfaches dieses berechneten Bruttomonatsgehalts dar.
Dauer der Freistellung: Ebenfalls wichtig ist die Frage der Freistellungsdauer in diesem Zusammenhang. Gemeint ist damit die Zeit bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer dann zwar noch bezahlt wird, aber unwiderruflich freigestellt ist und demnach nicht mehr arbeiten muss. Auch das ist ein wirtschaftlich wichtiger Faktor für Arbeitnehmer. Teilweise besteht zudem die Möglichkeit, eine sog. Turboklausel zu vereinbaren, die es dem Arbeitnehmer erlaubt, bereits vor dem vorgesehenen Ende des Arbeitsverhältnisses auszuscheiden und dann die ausstehende Vergütung noch zusätzlich zur Abfindung zu erhalten. Inwieweit sich Arbeitgeber darauf einlassen, ist jedoch jeweils Verhandlungssache im Einzelfall.
Gutes Arbeitszeugnis: Vielfach vernachlässigt, aber dennoch wichtig, ist auch die Ausstellung eines möglichst guten Arbeitszeugnisses. Auch hier unterschätzen Arbeitnehmer oftmals, wie wichtig ein solches Zeugnis für ihren späteren beruflichen Werdegang ist. Auch wie gut das vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitszeugnis ist, kann und sollte zur Verhandlungssache gemacht und im Rahmen eines Aufhebungsvertrages deshalb geregelt werden. Sonst drohen unter Umständen erhebliche Nachteile bei späteren Bewerbungen.
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind Ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.
05.03.2018
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Datum: 13.03.2018 - 17:05 Uhr
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