Stader Rechtsanwälte: Schadensersatzanspruch wegen Fehlberatung geltend machen
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David Stader, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, fokussiert sich in der Kanzlei Stader Rechtsanwälte in Köln darauf, die Rechte von Verbrauchern gegenüber Banken durchzusetzen.
Hilfe bei einer Finanz-Fehlberatung
Stehen wichtige finanzielle Entscheidungen an, lassen sich viele von Bankmitarbeitern beraten. Sie sind vermeintlich bestens informiert, können den Kunden alle wichtigen Informationen bieten und sie ganz nach ihren Wünschen beraten. Oftmals stellt sich im Nachhinein jedoch heraus, dass die Beratung des Bankexperten nicht korrekt war und dem Kunden dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Sobald eine objektiv falsche Beratung vorliegt, haftet der Bankexperte für den entstandenen Schaden. Hier greift die sogenannte Beratungshaftung. In diesem Fall helfen Rechtsanwälte weiter, die auf das Bankrecht spezialisiert sind. Kommt es zu einem Verfahrenen gegen die Bank, sind die Inhalte und Auskünfte des Bankexperten im Beratungsgespräch maßgebend und werden auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Denn es ist die Pflicht eines Bankberaters, einen Kunden rechtssicher und mit Blick auf seine Interessen zu beraten.
Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
Wird einer Bank eine Pflichtverletzung im Rahmen der Beratung nachgewiesen, muss diese aufklären, ob es sich um eine vorsätzliche oder um eine fahrlässige Fehlberatung handelte. Dies ist entscheidend für eine mögliche Verjährungsfrist. Fand die Pflichtverletzung fahrlässig statt, verjährt sie nach drei Jahren und der Geschädigte kann keine Ansprüche mehr geltend machen. Bei einer vorsätzlichen Täuschung des Bankkunden gilt diese dreijährige Verjährungsfrist hingegen nicht. Es ist somit ratsam, einen entstandenen Schaden unverzüglich zu melden und mithilfe eines Rechtsexperten einen Ausgleich einzufordern. Sobald ein Verfahren zwischen der Bank und dem Geschädigten läuft, wird die Verjährung vorübergehend gestoppt und der Geschädigte erhöht seine Chancen, dieser Frist zu entgehen.
Ein eingespieltes Team für das Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Stader Rechtsanwälte legen ihren Fokus auf das Bank- sowie Kapitalmarktrecht und engagieren sich als Honoraranwälte der Verbraucherzentrale NRW für den Verbraucherschutz. Lutz und David Stader arbeiten mit ihrem fünfköpfigen Team in ihrer Kanzlei in Ehrenfeld nicht nur für Verbraucher, sondern stehen in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Internet- und Medienrecht sowie Urheber- und Markenrecht auch Start-Ups und Unternehmen zur Seite.
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Datum: 14.03.2018 - 10:10 Uhr
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