Abrechnungswesen entscheidet über die Zukunft des deutschen Telekommunikationsmarktes
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"In langen Verhandlungen ist es gelungen, einen Kompromiss mit der Deutschen Telekom über den genauen Umfang dieses Inkasso- und Fakturierungsregimes zu vereinbaren. Denn über die Abrechnung entscheidet sich die Zukunft des deutschen Telekommunikationsmarktes", erklärte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Die Verhandlungen ergaben, dass vor allem die Anwendbarkeit des Fakturierungs- und Inkassoregimes erweitert werden kann. Galten die Regelungen bisher vorwiegend für das Fakturieren und das Inkasso von Einzelverbindungen im Call-by-Call und Internet-by-Call, wurden jetzt auch zum Beispiel Minutenkontingente für Pauschalangebote innerhalb des Telekommunikationssegments, der Kauf von Theaterkarten per Telefon, insbesondere aber auch das DSL oder der Kauf von digitalem Content in das Regime integriert.
Die Basis des neuen Vertragswerks bildet das bereits 1997 verabschiedete Telekommunikationsgesetz (TKG), das unter anderem eine Klausel für die Zugangsverpflichtung enthält. Damit wurde der Deutschen Telekom AG vom damaligen Bundesministerium für Post und Telekommunikation die Verpflichtung auferlegt, bereits ab dem 1. Januar1998 die Abwicklung des Abrechnungsweges bis zum Endkunden hin auch für die alternativen Netzbetreiber bereit zu stellen. Dieses so genannte "Offline-Billing Regime" machte den Erfolg von Geschäftsmodellen wie Call-by-Call oder Internet-by-Call erst möglich und kann jetzt auch auf die DSL-Technologie erweitert werden.
Dabei hätte ein früherer Marktstart allen Beteiligten gut getan, so die Meinung von Branchenexperten. Denn die alternativen DSL-Anbieter hatten bisher nur eine einzige Möglichkeit, ihre DSL-by-Call-Angebote auf den Markt zu bringen: die eigene Rechnungsstellung selbst aufzubauen. "Da aber die Nutzung von DSL-by-Call in der Regel nur sehr kurze Online-Zeiten mit sich bringt - bei einer längeren Nutzung wäre für den Endkunden eine Flatrate die deutlich günstigere Variante - entstehen dadurch meist geringwertige Forderungen. Die wiederum stehen in keinem Verhältnis zu dem Kostenaufwand einer eigens dafür entwickelten Rechnungsstellung", erklärte Omar Khorshed, Vorstandsvorsitzender des Düsseldorfer Abrechnungs-Dienstleisters acoreus AG http://www.acoreus.de.
Einige DSL-Carrier haben ihre Rechnungsstellung in Eigenregie abgewickelt, um keine Marktchancen zu verpassen. Ihren Endkunden konnten sie den umständlichen Registrierungsprozess dabei nicht ersparen. "Die Abrechnungslösung von acoreus macht nun möglich, was selbst nach der Überwindung der regulatorischen Hürden bisher technisch fast unlösbar schien. Durch ein hoch automatisiertes spezielles Verfahren kann die Identifizierung der Anschlussrufnummer des Endkunden - in der Fachbranche auch Customer Line Identification genannt - ermittelt werden. Ähnlich dem Verfahren bei Call-by-Call kann der Endkunde somit die entsprechende Abrechnung erhalten und muss sich nicht bei jedem entsprechenden Provider extra registrieren", beschreibt Khorshed die neue Abrechnungslösung seines Unternehmens, die bereits beim Patentamt angemeldet sei.
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Datum: 03.08.2005 - 09:47 Uhr
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