MS „SANTA-R Schiffe“-Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen
Der Insolvenzverwalter des MPC-Fonds MS „SANTA-R Schiffe“ mbh & Co. KG fordert die Rückzahlung von Ausschüttungen in erheblicher Höhe.
Der Expertenrat der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an alle Betroffenen: Zahlen Sie vorerst nicht!
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen nach intensiver Prüfung des Aufforderungsschreibens des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick erhebliche Ansatzpunkte, die gegen die Durchsetzbarkeit der Forderung und für eine Verweigerung der Zahlung sprechen.
Zwar sind Anleger grundsätzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, wenn es sich dabei nicht um Gewinnausschüttungen handelte. Allerdings müssen dafür eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen vorliegen und vom Insolvenzverwalter auch dargelegt werden, damit der Anspruch tatsächlich durchsetzbar ist.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Insolvenzverwalter in seinem Schreiben bislang nicht einmal ansatzweise dargelegt.
Zögern Sie daher nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ an.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Diese Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung in Sachen MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ prüfen die Rechtsanwälte für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung in Sachen MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG.
Der Ansprechpartner für betroffene Anleger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.
Durch Kompetenz und Vertrauen ist der BSZ® e.V. in 20 Jahren zu einem der bekanntesten Anlegerschutzvereine geworden.
Wir bieten unseren Fördermitgliedern eine Dienstleistung die ihnen echte Vorteile vermittelt. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich Bank und Kapitalmarktrecht.
Unsere absolute Stärke und darauf sind wir stolz: Rasches Handeln. Keine Floskelgespräche. Das sind typische BSZ Standards. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Rückforderung von Ausschüttungen“ anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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HH
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Datum: 15.03.2018 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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