Fahrverbot für Stinker - ausgedieselt und was nun?

Fahrverbot für Stinker - ausgedieselt und was nun?

ID: 1591450

Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes drohen Fahrverbote - Diesel-Fahrer in Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Aachen Stuttgart, Düsseldorf und München betroffen?



Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, BerlinRechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

(firmenpresse) - Betroffene Diesel-Fahrer müssen mit Park and Ride in die Stadt? Auswirkungen für die Shopping Städte: KÖ in Düsseldorf - Königsstraße in Stuttgart - Maximilianstraße in München - Frankfurter Zeil



Auch zwei Wochen nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu der Möglichkeit von Fahrverboten in München und Stuttgart (AZ 7 C 26.16 und 7 C 30.17 vom 27.02.2018) hat sich der aufgewirbelte Rauch noch nicht verzogen. Die erfolgreiche Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe e.V., kündigte auf ihrer Homepage an, zur Umsetzung der Urteile Anträge auf Wiederaufnahme in den Verfahren zu stellen, in denen es um Luftqualität in Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt geht. In Aachen solle es eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Anfang Juni geben, in München möglicherweise ebenfalls bald. Den in Leipzig unterlegenen Städten Düsseldorf und München habe man eine Frist bis Ende März 2018 gesetzt. Auch in Stuttgart ist Medienberichten zufolge gerichtlich ein Zwangsgeld angedroht, um eine von der Landesregierung versprochene Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen auf der Cannstatter Strasse umzusetzen.



EA 189 EU 5-Motor: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - Wertverlust durch Abschalteeinrichtung



Eine weitere Klage der Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen scheiterte. Begehrt wurde dort die Feststellung, dass die Betriebserlaubnis der betrügerischen Fahrzeuge der Marke VW mit dem berüchtigten EA 189 EU 5 - Motor erloschen ist. Dem folgten die rheinischen Richter nicht (AZ: 6 K 12341/17). Möglich bleibt aber weiterhin die Geltendmachung individueller Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Motor. Die Erfolgschancen dieser Verfahren sind uneinheitlich: während einige Gerichte diese Ansprüche zuerkennen, lehnen andere eine Täuschungshandlung oder einen Wertverlust durch die Abschalteinrichtung und den geringeren Wiederverkaufswert ab.





Ausgedieselt und nun? - Gute Chancen dank Widerrufsjoker



"Die gerichtlich einfacher durchzusetzende Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen, bleibt der sog. Widerrufsjoker beim darlehensfinanzierten Autokauf. Liegt ein sogenanntes Verbundgeschäft vor, was regelmäßig angenommen werden kann bei Finanzierungen konzerneigener Banken wie z.B. der VW Bank, kann das Darlehen noch nach Jahren widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In der Folge muss der Bank das Fahrzeug übergeben werden und der Vertragszins für die Dauer der Darlehensgewährung bleibt bei der Bank. Tilgung und Anzahlung für das Auto bekommt der Betroffene zurück. Die Bank bekommt einen Ersatz für den eingetretenen Wertverlust. Umstritten ist aber noch, ob dieser Wertersatzanspruch auch für Darlehensverträge gilt, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden", berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der sich seit Jahren mit verbundenen Finanzierungen beschäftigt.



Der erfahrene Rechtsanwalt weist darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen in den letzten zwei Dekaden mehrfach geändert wurden, dadurch immer unübersichtlicher. Die rechtssichere Gestaltung von Belehrungen durch den Anbieter ist vergleichbar wie mit einem Glücksspiel. Die Bundesregierung hat es geschafft, einer Musterwiderrufsbelehrung zu entwerfen, die nicht einmal dem Gesetz entsprach. Es wundert daher nicht, dass eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen angreifbar erscheint. Die Gerichte entscheiden allerdings uneinheitlich über den Widerrufsjoker.



Verbraucherfreundliche Urteile ergingen zuletzt in Berlin, Arnsberg und Ellwangen, erfolglos blieben Klagen dagegen in Braunschweig, Düsseldorf und Frankfurt am Main.



Betroffene Autofahrer benötigen zu erfolgreichen Geltendmachung von Ansprüchen eine fachkundige juristische Beratung . Für weitere Fragen und Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte gerne unter 030.715.206.71 und anwalt@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 16.03.2018 - 13:50 Uhr
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