BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei informiert: "Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping I"
Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren kann.
Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.
Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG beteiligen. Es handelt sich bei den Fonds um einen sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte Auswahlkriterien.
Den Anlegern wurde bisher lediglich 1,5 Prozent ihrer Beteiligung ausgeschüttet. Durch die Restrukturierung wurde zudem fleißig weiteres Kapital bei den Anlegern eingesammelt, gegen Vorzugsausschüttungen. Hieraus sind an die Anleger bisher lediglich fünf Prozent zurückgeflossen. Prognostiziert wurden Auszahlungen in Höhe von 172 Prozent bis zum Jahr 2019.
Dieses Ziel wird die Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.
In Anbetracht, dass die Beteiligung im Jahr 2008 aufgelegt wurde und unmittelbarer Bezug zum Schiffsmarkt bestand, hätte seinerzeit bereits erkannt werden müssen, dass der Erfolg ausbleiben würde. Der negative Effekt wurde verschlimmert, weil der Schwerpunkt des Portfolios überwiegend auf Containerschiffen lag. Zum einen widersprach das der breiten Streuung und zum anderen war zum Zeitpunkt der Konzeptionsaufstellung absehbar, dass besonders dieser Schiffsmarktbereich von den Folgen der Überkapazitäten betroffen sein wird.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei berät und vertritt geschädigte Anleger, die die Beteiligungsgesellschaft „Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping I“ gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des Fonds, weil der Zeichnungsprospekt fehlerhaft ist.
Die den Anwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder den erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen. Gleichwohl wurde in zahlreichen den Rechtsanwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping I“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.
So ließen die beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt investieren.
Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das Fondsschiff wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Charterraten kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.
Die genannten Prospektfehler ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.
Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren kann.
Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von der Kanzlei initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise dieser Kanzlei haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis derer Mandanten ausgewählt.
•Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Diese Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten einer möglichen Schadensersatzforderung.
Der Ansprechpartner für betroffene Anleger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.
Durch Kompetenz und Vertrauen ist der BSZ® e.V. in 20 Jahren zu einem der bekanntesten Anlegerschutzvereine geworden.
Wir bieten unseren Fördermitgliedern eine Dienstleistung die ihnen echte Vorteile vermittelt. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich Bank und Kapitalmarktrecht.
Unsere absolute Stärke und darauf sind wir stolz: Rasches Handeln. Keine Floskelgespräche. Das sind typische BSZ Standards. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping“ anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
HH
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 17.03.2018 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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