P&R Container-Gruppe: Insolvenz von drei Unternehmen

P&R Container-Gruppe: Insolvenz von drei Unternehmen

ID: 1592332

• Ein großer Teilbereich der deutschen P&R-Gruppe hat Insolvenzantrag gestellt
• Finanzbranche droht der wohl größte Anlageskandal der Bundesrepublik Deutschland
• Anleger müssen sich informiert halten – spezieller Newsletter gestartet



(firmenpresse) - Nicht gänzlich überraschend: drei der vier deutschen P&R-Gesellschaften haben in der 11. Kalenderwoche einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Signale standen schon seit einiger Zeit auf Sturm: Ab 2017 gab es kritische Medienstimmen. Jetzt ist es amtlich: Insolvenzanträge sind eingereicht worden.

Insolvenzanträge sind nach Medieninformationen für folgende Firmen am 15.03.2018 beim Amtsgericht München eingereicht worden

•P & R Leasing GmbH (P&R
•P & R Container Leasing GmbH
•P & R Container Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sind jeweils bestellt worden Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinle.

Was bedeutet der Insolvenzeröffnungsantrag für Anleger?

Die Container-Investoren stehen jetzt vor vollkommen veränderten Verhältnissen: Sie sind als Eigentümer der Blechboxen in vielen Fällen nicht Vertragspartner der oben genannten Firmen. Wichtig ist es deshalb, sich in dem R&R-Firmengeflecht eine Orientierung zu erhalten. Das mag für den einen oder anderen Investoren vollkommenes Neuland sein, ist aber unbedingt notwendig.

Wer sicher gehen will, über alle Schritte informiert zu bleiben kann, sollte die kostenfreie Möglichkeit nutzen, den BSZ e.V. -Newsletter zu abonnieren; er berichtet für alle Interessierten auch über die aktuelle Lage und bietet Orientierung.

Was sind die ersten Schritte im Insolvenzverfahren?

Es wartet eine komplexe Aufgabe für die Insolvenzverwalter. Es werden die finanziellen Verflechtungen innerhalb der P&R Firmengruppe zu analysieren sein, sie reichen über den nationalen Tellerrand in die Schweiz und – wie für das Containergeschäft üblich – über die ganze Welt; gleich wohin der Container seine Reise antritt. Vermutlich erhalten Anleger von den Insolvenzverwaltern dazu in naher Zukunft Post.

Können Anleger Ersatz fordern?



In vielen Fällen, die den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vorliegen, können wir den Interessenten sagen, dass es durchaus Sinn ergibt, Schadensersatz zu fordern. Da es darauf ankommt, wer das Container-Investment vertrieben hat, gibt es leider keine allgemeine Antwort, die für alle gilt. Eines ist jedoch sicher: Wenn es keine Standardantwort gibt, ist individuelle Erstberatung wichtig! Diese Option bieten wir über Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment die ebenfalls kostenfrei an.

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:

Anleger der P&R-Gruppe dürften nach unserer Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte vor allem drei Dinge interessieren:

•Erhalte ich mein investiertes Geld zurück?
•Und wann wird das der Fall sein?
•Wer ist dafür verantwortlich?

Darum ranken sich in Zukunft weitere Unsicherheiten, die es sinnvoll erscheinen lassen, den Weg nicht alleine, sondern mit fachlicher Begleitung zu gehen. Nutzen Sie unser know-how im Kapitalanlagesegment und unsere Erfahrung im Umgang mit Insolvenzverwaltern, die wir für Sie in die Waagschale werfen können. Denn schließlich vertreten wir Anleger nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch z. B. in Gläubigerausschüssen mehrerer Insolvenzverfahren.

Für Anleger gilt es jetzt zunächst Ruhe zu bewahren und sich weitere Informationen für eine optimale Vertretung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu beschaffen.

Hierzu stellt der BSZ e.V. den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments die Anmeldung zu einem kostenlosen Newsletter zur Verfügung, der dann regelmäßig die wichtigen Informationen enthält.

Des Weiteren sollte die Eigentümerposition gegenüber dem Insolvenzverwalter dokumentiert werden, damit die Rechte im Insolvenzverfahren besser durchgesetzt werden können.

•Den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments können entsprechende Musteranschreiben zur Verfügung gestellt werden.

Für die Anleger, die zugleich Eigentümer der Container sind, bedeutet dies, dass sie erst einmal abwarten sollten, was das Insolvenzverfahren angeht.

„Zu empfehlen ist daher, sich mit anderen Anlegern in einer Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen, um sicherzustellen, dass man alle wichtigen Informationen erhält und zugleich über Möglichkeiten der finanziellen Wiedergutmachung auf dem Laufenden gehalten wird“, so Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



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Leseranfragen:

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 20.03.2018 - 09:42 Uhr
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