Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
Land haftet nicht für Löcher im Waldweg
OLG Frankfurt a.M., Az. 13 U 111/17
Hintergrundinformation:
Wer eine mögliche Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss soweit zumutbar dafür sorgen, dass andere dadurch keinen Schaden erleiden. Das ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer müssen immer wieder haften, weil sie in Bereichen, in denen sich andere Menschen aufhalten, nicht für ausreichend Sicherheit gesorgt haben. Aber: Die Verkehrssicherungspflicht hat auch Grenzen. Zum Beispiel dort, wo der Geschädigte eine offensichtliche Gefahr vorher erkennen konnte. Wer sich etwa als Fußgänger auf vereisten Wegen bewegt, muss den Verhältnissen entsprechend vorsichtig sein. Außerdem gibt es aus Sicht der Gerichte auch ein "allgemeines Lebensrisiko". Damit sind Gefahren gemeint, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Der Fall: Eine Radfahrerin war in einem Waldstück in Hessen unterwegs gewesen. Sie war auf einem unbefestigten Waldweg gefahren, den sie von früheren Ausflügen kannte und der Löcher und Querrillen hatte. Plötzlich entdeckte sie vor sich ein 20 x 20 cm großes und etwa 20 cm tiefes Loch. Sie wollte ausweichen, stürzte dabei und verletzte sich an der Schulter. Anschließend verklagte sie das Bundesland Hessen auf Schmerzensgeld. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies ihre Klage ab. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass es keine Verkehrssicherungspflicht für "waldtypische Gefahren" gebe. Wer in seiner Freizeit im Wald herumlaufe oder dort mit dem Rad fahre, setze sich freiwillig den dortigen typischen Gefahren aus. Dazu gehöre nun einmal, dass Waldwege durch Wurzeln und Auswaschungen uneben seien und Löcher haben können. Jeder kenne diese Gefahr. Ein Waldweg sei keine öffentliche Straße. Obendrein habe die Klägerin durch Fotos selbst bewiesen, dass das Loch schon von weitem zu sehen war. Sei eine Gefahr so offensichtlich und leicht zu umfahren, hafte dafür niemand anders.
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. Oktober 2017, Az. 13 U 111/17
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
d-a-s
rechtsschutz
rechtsschutzversicherung
verbraucher
olg-frankfurt-a-m
zivilrecht
urteil
bundesland
waldweg
radfahrerin
l-cher
schmerzensgeld
verkehrssicherungspflicht
lebensrisiko
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de
Datum: 20.03.2018 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1592503
Anzahl Zeichen: 3273
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 480 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).