Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) warnt: Adressbuchschwindel boomt weiter
Wenn der kostenlose Eintrag plötzlich kostet
"Das Phänomen Adressbuchschwindel wird schon seit Jahren besonders von mittelständischen Unternehmensgründern beklagt", erläutert Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.(DVS). "Mit dieser Methode sind immer wieder lukrative Gewinne zu erzielen. Dabei werden Kosten für Bekanntmachungen im Handelsregister ausschließlich von den Amtsgerichten in Rechnung gestellt, auch die Verlage der Veröffentlichungsblätter versenden hierzu keine Rechnungen. Die Schwindler erwecken mit ihren Schreiben den Eindruck, eine öffentliche Stelle sei der Absender. Auch Wortwahl und äußerliche Gestaltung sind danach ausgelegt", warnt Lunderstedt-Georgi vor diesen und anderen "Machenschaften".
Ganz aktuell spricht sich dagegen auch die Handwerkskammer für Ostthüringen in Gera aus. Hier hatten sich vermehrt Ostthüringer Handwerksbetriebe gemeldet: Sie erhielten Werbeanrufe und Faxe für einen scheinbar kostenlosen Eintrag im Branchenbuch "Gelbe Profis". Das so titulierte Buch lässt sehr schnell Verwechslungen zu den bekannten "Gelben Seiten", der scheinbar kostenlose Eintrag entpuppt sich bei Auftragsbestätigung als jährlicher Nettopreis von 238 Euro und dreijähriger Bindefrist!
Eine leider immer noch aktive Masche des Kundenfangs ist das Versenden von Formularen. Hier wird eine übliche Geschäftsroutine ganz geschickt zur Irreführung ausgenutzt: Da werden z.B. Anzeigentexte aus anderweitigen Veröffentlichungen des angeschriebenen Unternehmens verwendet. Der "bürogestresste" Leser sieht seine Werbeanzeige und bemerkt oft gar nicht, dass er mit seiner Unterschrift auf dem angeblichen Korrekturabzug einen neuen Vertrag unterzeichnet.
Eine Zahlungspflicht gegenüber betrügerisch handelnden Adressbuchverlagen bestehe nicht, informiert die DVS-Geschäftsführerin weiter. Auch durch eine Zahlung käme kein Vertrag zustande, wenn sie auf dem Irrtum beruhe, es bestehe schon eine Zahlungspflicht. Betroffene sollten aber auf jeden Fall einen ungewollt erteilten Auftrag per Einschreiben wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch wenn der Irrtum erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werde, sei der Vertrag trotzdem noch anfechtbar.
Geschädigte können sich jederzeit an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden.
(be)
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Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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Datum: 04.02.2010 - 13:30 Uhr
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