Container der P&R Gruppe: Vielen Anlegern wurde das Direktinvestment als sichere Geldanlage verkauft.
Die Anbieter lockten mit festen Mietzah¬lungen, vergleichsweise kurzen Lauf¬zeiten und einem "Rundum-sorglos-Paket": Sie kümmerten sich um die Vermietung und wollten die Container am Ende der Lauf¬zeit sogar zurück¬zukaufen. Das alles ist jetzt der Schnee von gestern.

(firmenpresse) - Mehrere Gesellschaften der P&R Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Der Fall kann sich zum größten Anlegerdebakel der vergangenen Jahrzehnte ausweiten. Mehr als 50.000 Kunden, die per Direktanlage in Schiffscontainer investiert haben, sind jetzt zu Recht in Sorge um ihr Geld.
Mehr noch, sie können nun unter Umständen sogar für entstehende Kosten in Haftung genommen werden.
Die Insolvenzen in der P&R Gruppe können sich zum größten Anlage-Skandal der deutschen Geschichte entwickeln - noch weit vor Prokon und Göttinger Gruppe.
Dabei stellt sich natürlich die Frage warum kommt es in Deutschland immer wieder zu solch großen Anlageskandalen.
Nach jedem Skandal wird doch versichert, dass so etwas nie wieder passieren könne!
Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren politischen Bemühungen über die Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte Anleger gibt. Wie die vielen Anlageskandale zeigen, können Abzocker und Betrüger hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben? Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Kapitalmarkts.
So teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Pressemitteilung vom 26.03.2015 mit, dass der Finanzmarktwächter und der Marktwächter Digitale Welt jetzt mit ihrer Arbeit beginnen werden, nachdem die konzeptionelle Arbeit an der Marktwächterarchitektur abgeschlossen ist. Das Marktwächterprinzip Der Finanzmarktwächter und der Marktwächter Digitale Welt arbeiten nach dem Prinzip Erkennen, Informieren, Handeln. Sie werden das Marktgeschehen nach Standards der empirischen Sozialforschung beobachten und auswerten. Die Datenerhebung für die Marktbeobachtung findet auf Grundlage der Verbraucherberatung in allen 16 Verbraucherzentralen statt. Dazu der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft, schwarze Schaafe' auf den Märkten schneller identifizieren." Das BMJV fördert beide Marktwächter vorerst bis Ende 2017 mit insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr.
•„In wie weit die Anleger von der Arbeit der Finanzwächter profitieren werden, bleibt abzuwarten, kommentierte Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, damals. Heute sehen wir, die P&R Anleger konnten von der Arbeit der Finanzwächter nicht profitieren. Das schwarze Schaaf blieb bis zur Insolvenz unentdeckt!
•Auch die staatliche Behörde, die gerne von sich behauptet sie betreibe „Finanzaufsicht mit Augenmaß“ nämlich die BaFin, konnte die Anleger nicht schützen.
Seit dem 09.03.2017, das ist der Tag an dem der BSZ e.V. einen ersten Bericht zu den P&R CONTAINER-INVESTMENTS auf seinen Internetseiten veröffentlichte, steht das Telefon bei dem BSZ e.V. nicht mehr still.
Täglich melden sich verzweifelte Anleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge durch die Insolvenz nunmehr gefährdet sehen. Oft wurden diese Anleger von "seriösen" Anlageberatern in das für sie nicht geeignete Anlageprodukt CONTAINER-INVESTMENT "hineinberaten". Da wurde in manchen Fällen offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Anlageberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Containern empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!“
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlagen immer wieder Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken. Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Anlageberater. Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht. Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital.
Die „hohe Kunst“ der Anlageberatung besteht nämlich bei manchen Beratern darin, mit zweifelhaften Vertriebsmethoden Koffer voller Euros gegen Koffer voller unhaltbarer Versprechungen zu tauschen. Dabei ist das Versprechen hoher Renditen für die Opfer fast immer entscheidend, das zeigen die Erfahrungen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Jedes Jahr werden so private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.
Vielleicht wurde dem Anleger vom Anlageberater nicht die ganze Wahrheit über die Anlage mitgeteilt. Das kann schlimme Folgen für den Anleger haben. Deshalb sollten sich Anleger immer klar machen, dass die halbe Wahrheit immer noch eine ganze Lüge ist. Stellen Sie sich als Anleger immer die Frage, bemüht sich mein Finanzberater tatsächlich mir ein ehrlicher Makler zu sein, oder nutzt er die Tatsache, dass Anleger kaum rationale Entscheidungen in eigenen Geldangelegenheiten treffen?
Die meisten Container-Anleger haben Ihren Beratern geglaubt, dass sie eine sichere und für die Altervorsorge bestens geeignete Kapitalanlage erworben haben.
•Heute wissen die Anleger, dass dies nur die halbe Wahrheit war. Um des eigenen Gewinns wegen, haben viele Berater ihre Kunden ins offene Messer laufen lassen.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.
•Nicht zuletzt versuchen sich die Finanzdienstleister besser gegen Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden zu schützen. d.h. indes leider nicht, dass sich das Beratungsniveau verbessert hat, sondern nur, dass die Vermittler angehalten werden, die Kunden während des Beratungsgesprächs - teilweise sehr zweifelhafte - Erklärungen hin bis zu einer Haftungsfreistellung unterzeichnen zu lassen.
Dieses strukturelle Ungleichgewicht kann der Investor durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen welche im Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert. So gewährleisten die BSZ e.V. Interessengemeinschaften durch die Vielzahl betroffener Anleger und hoch spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen und Anlegerschutzanwälten ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht tätig werden.
Durch das Ziel der Anlegerschutzvereine ausreichende Information zur Verfügung zu stellen fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte und andere Institutionen berufen, Unterlassungserklärungen zu erwirken. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der bei den Anlegerschutzvereinen ins Visier geratenen „Finanzdienstleistern“ zu finden.
Von interessierten Kreisen werden immer wieder „Opfervereine“ und „Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt und mit Abmahnungen überzogen. Wem ist damit gedient? Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem geschädigten Kapitalanleger mit Sicherheit nicht! Da werden Anlegerschutzvereine als gierige Raffzähne diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem Zweck der Verleumdung in großen Mengen gezielt verbreitet werden, ist dies nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von Nachteil. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Der BSZ e.V. wird auf diese Hetzkampagnen angemessen reagieren und der Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der Arbeit der Anlegerschutzvereine vermitteln.
Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.
Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu traagen.
Betroffene P&R Anleger werden sich in den nächsten Tagen über leere Briefkästen nicht beklagen können.
Dort werden nämlich unaufgefordert Werbeschreiben von Anwaltskanzleien die um Mandate werben zu finden sein. Die Adressen hat man sich dann in vielen Fällen von Vermittlern besorgt. Die Gegenleistung besteht dann oft, neben der Geldzahlung darin, dass man nicht gegen den jeweiligen Vermittler vorgeht. Die betroffenen Anleger wissen von diesem Deal in der Regel nichts.
Noch ehe die Container-Anleger richtig gemerkt hatten, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht wurden sie bereits im Internet von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt. Mit bezahlten Anzeigen wird dann den betroffenen Anlegern eine kostenlose Beratung angeboten.
Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel wird niemand Schaden erleiden, der solche „Informationsrundschreiben“ unbeachtet lässt.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht:
Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese "0 Euro Helfer" außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.
Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko!
Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt der erste Weg dann oft zu einer Anwaltskanzlei deren Hauptqualifikation im Anwerben neuer Mandanten liegt.
Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „ Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches Marketingverhalten auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.
Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V.
Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit
Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig.
Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.
Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.
Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg.
Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle rechtzeitig daran gehindert werden Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.
Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder "Soforthilfe Kampagnen" die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlegebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Für die Anmeldung der Forderung betroffener Container-Anleger zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung ihrer Rechte im Gläubigerausschuss sind die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft die richtige Adresse. Diese Anwälte haben bereits umfassende Erfahrung aus ähnlichen Großverfahren in der Vergangenheit, zum Beispiel aus der Prokon-Insolvenz und des spektakulären Falls der „Göttinger Gruppe“, die weitgehend positiv für die Mandanten abgeschlossen werden konnten.
Zurzeit gibt es noch keine verlässlichen Aussagen darüber, ob im Rahmen des Insolvenzverfahrens für Anleger überhaupt etwas zu holen ist. Sie könnten allerdings Ansprüche gegen den Vertrieb des Investments haben. Nach ersten Recherchen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben sowohl Banken und Sparkassen als auch freie Vermittler die P&R-Containerinvestments vertrieben.
Vermutlich haben Vermittler viel zu hohe Zahlen für zukünftig benötigte Container genannt. Die gern getroffene Aussage, für Schiffe mit einer Kapazität von 20.000 Standardcontainern brauche man 40.000 Stück, ist schlichtweg falsch. Und je größer die Containerschiffe werden, desto weniger Container werden gebraucht, weil die durchschnittliche Verweildauer eines Containers pro Reise auf einem großen Schiff kürzer ist als auf einem kleinen.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.
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Datum: 22.03.2018 - 15:04 Uhr
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