DGHS erwartet Engagement für Selbstbestimmung
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Zur Ernennung des neuen Bundesgesundheitsministers
Spahn muss sich, so Birnbacher, jetzt zeitnah mit der Thematik der Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befassen. Mehr als 90 Personen haben nach einem entsprechenden Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts einen begründeten Antrag auf Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital gestellt. Bislang war die Beantwortung der Anträge hinausgezögert worden.
Nicht akzeptabel bleibt für die DGHS zudem das Weiterbestehen des § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung), der Suizidhilfe unter Strafe stellt, sofern sie wiederholt geschieht. "Das Bundesverfassungsgericht wird hoffentlich bald über die anhängigen Verfassungsbeschwerden entscheiden und dieses Gesetz kippen", hofft Birnbacher.
Die DGHS fordert bereits seit Jahren in ihrem Grundsatzprogramm (Auszug), dass Ärzte, die unter Beachtung von Sorgfaltskriterien Beihilfe zur Selbsttötung leisten, nicht mit Strafe bedroht oder diskriminiert werden. Die DGHS fordert außerdem u. a. eine Anpassung des Betäubungsmittelrechts, die es Ärzten ermöglicht, ggf. zur Selbsttötung geeignete Medikamente mit sicherer Wirkungsweise zu verschreiben.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürgerrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass die unantastbare Würde des Menschen auch im Sterben gewahrt bleibt.
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Datum: 23.03.2018 - 12:45 Uhr
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