P&R Container: Bei vielen Anlagepleiten spielen die Berater oft eine sehr unrühmliche Rolle. In

P&R Container: Bei vielen Anlagepleiten spielen die Berater oft eine sehr unrühmliche Rolle. In der Nachsorge auch aber einige Anwaltskanzleien.

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• Mit dieser hinterhältigen Taktik werden die Anleger ein zweites Mal über den Tisch gezogen. Denn die einzige aussichtsreiche Chance von dem verlorenen Geld etwas zurückzubekommen, ist damit zunichte gemacht.




(firmenpresse) - So auch im aktuellen Fall der P&R Container. Da hat doch kaum einer der Damen und Herren Anlageberater die Tragfähig des Geschäftsmodells auf Herz und Nieren geprüft.

Anleger legen Geld an um Gewinne zu machen.

Die Initiatoren von Anlagemodellen wollen auch Gewinn einfahren. Also werden Marketingstrategien entwickelt die Vorsicht und in vielen Fällen auch den gesunden Menschenverstand bei möglichen Anlegern ausschalten können. Das funktioniert prächtig. Unter Insidern ist das als vereinfachte Schlagwort-Beratung bekannt. Beispiel: „ Immobilien sind Betongold“, „Aktien übertreffen alle anderen Anlageformen“, „Kaufen und auf lange Sicht halten“, „nicht alle Eier in einen Korb legen“. Das alles sind gefährliche Halbwahrheiten, aber sehr wirkungsvoll.

Teuer für den Anleger wird es dann, wenn der Anlageberater die Wirklichkeit dem Anlegerwunsch opfert. Und das dürfte zumindest in vielen Fällen eher die Regel als die Ausnahme sein, denn der Berater will schlussendlich verkaufen! Verkaufsabschluss ohne den Kundenwunsch zu erfüllen ist schwierig. So läuft das Geschäft nun einmal!

Kaum ein Anleger würde die Brieftasche öffnen, wenn vom Anlageberater Vorteile präsentiert werden die im zweiten Satz mit der Risikoaufklärung wieder relativiert würden. In jedem Anfängerseminar für künftige Verkäufer wird gelehrt „ ohne versprochenen Nutzen kein Abschluss! Der gute Verkäufer wird also eher mehr als zu wenig Nutzen versprechen. Seine Aufgabe und sein Ziel ist es, zu verkaufen, auch wenn es in vielen Fällen dann nur zu seinem Nutzen ist.

Die Anlageergebnisse können vom Anlageberater nicht vorausgesagt werden.

Seine Prognosen sind reine Kaffeesatzleserei. Das Ergebnis Ihrer Investition wird vom freien Wettbewerb am freien Markt bestimmt und die unterliegen immer nicht vorhersehbaren Ereignissen und Risiken, sind dynamisch und entwickeln sich auch ständig weiter.

Unrühmlich machen bei solchen Großschadensfällen aber auch bestimmte Anwaltskanzleien auf sich aufmerksam.



Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen wie z.B. jetzt bei P&R viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte und anderer Anlegerschützer angeworfen wird.

Da gibt es Beratungsfirmen, denen wegen ihrer Falschberatung hohe Schadensersatzforderungen drohen.

Um diese Gefahr abzuwehren, werden entsprechende Deals mit Rechtsanwälten vereinbart. Dann suchen die Vermittler ihre Kunden auf und versuchen diese mit List und allen möglichen Tricks eben diesen Rechtsanwälten zuzuführen. Diese Rechtsanwälte gehen dann nicht gegen diese Vermittler bzw. Beratungsfirmen vor.

•Mit dieser hinterhältigen Taktik werden die Anleger ein zweites Mal über den Tisch gezogen. Denn die einzige aussichtsreiche Chance von dem verlorenen Geld etwas zurückzubekommen, ist damit zunichte gemacht.

„Also Vorsicht bei der Anwaltswahl“,

rät Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Der Anlagevermittler ist schadenersatzpflichtig bei verharmlosenden Risikodarstellungen auch trotz eventuell zutreffender Prospekthinweise.

Wer als Anlagevermittler oder Anlageberater bei seinen Ausführungen zu den Risiken einer Vermögensanlage von den zumeist ausführlichen Darstellungen im Prospekt abweicht oder diese relativiert oder verharmlost, setzt sich Schadenersatzansprüchen des geschädigten Anlegers aus. Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 12.7.2007 - III ZR 83/06) kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert. „Gerade diese Verharmlosung von Risiken gehört zu den häufigsten Fehlern in der Anlageberatung" sagt Roosen.

Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich.

Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Trotzdem: Auch die halbe Wahrheit, ist ein ganzer Betrug!

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Berater oder Geldinstitut durchzusetzen. Die Falschberatung muss konkret nachgewiesen werden, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.

Was der Anleger jetzt dringen braucht ist fachkundige Rechtsberatung! Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier werden manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.

Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es aber für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen.

Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende "Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag".

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.

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Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Leseranfragen:

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 26.03.2018 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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