Gesetzgeber prüft Energieausweise
Seit 2008 ist der Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend. Da die Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt ist, steht für viele Immobilien nun im Falle von Verkauf oder Neuvermietung eine Erneuerung an. Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Aussteller Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) kostenpflichtig registrieren. Dadurch werden stichprobenartige Kontrollen ausgestellter Energieausweise ermöglicht.
Mit Stichproben prüft der Gesetzgeber die Richtigkeit. (Bild: BRUNATA-METRONA-Gruppe)(firmenpresse) - Seit 2008 ist der Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend. Da die Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt ist, steht für viele Immobilien nun im Falle von Verkauf oder Neuvermietung eine Erneuerung an. Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Aussteller Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) kostenpflichtig registrieren. Dadurch werden stichprobenartige Kontrollen ausgestellter Energieausweise ermöglicht.
Für die Kontrollen kommt ein dreistufiges System zum Einsatz:
•Bei Stufe 1 erfolgt eine Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Energieausweises verwendet wurden, sowie der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse.
•Bei Stufe 2 erfolgt eine vollständige Prüfung aller Eingaben und Berechnungen. Es werden alle für die Energieausweiserstellung zu Grunde gelegten Daten (z. B. die Antragsunterlagen und die Heizkostenabrechnung) und die eingegebenen Gebäudedaten aus dem Energieausweis einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen geprüft.
•Bei Stufe 3 werden inhaltlich die gleichen Prüfungen wie in Stufe 2 durchgeführt, jedoch noch fundierter. Zusätzlich kann eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes erfolgen. Dabei wird die Übereinstimmung zwischen den im Energieausweis angegebenen Daten mit dem Gebäude vor Ort abgeglichen.
Der Gesetzgeber hat angekündigt, für circa 5 Prozent aller ausgestellten Energieausweise Stufe-1-Prüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen werden zentral durch das DIBt abgenommen. Prüfungen der Stufen 2 und 3 erfolgen deutlich seltener. Sie werden durch die Baubehörden auf Länderebene angeordnet. Daher liegen hierfür keine deutschlandweiten Zahlen vor.
Auffälligkeiten treten vor allem bei Online-Discount-Anbietern auf. Dagegen haben sämtliche durch BRUNATA-METRONA ausgestellten Ausweise, die bislang geprüft wurden, die jeweilige Prüfung ohne Beanstandungen bestanden. Es lohnt sich also, für die Ausstellung eines Energieausweises auf einen kompetenten Dienstleister zu setzen.
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Die BRUNATA-METRONA-Gruppe zählt deutschlandweit zu den Marktführern für die verbrauchsgerechte Abrechnung von Energie- und Wasserkosten sowie für Lösungen zur kosteneffizienten Gestaltung der zugehörigen Geschäftsprozesse. Das Leistungsspektrum umfasst auch die Montage der Erfassungsgeräte sowie deren Ablesung. Weitere Geschäftsfelder sind Trinkwasseranalyse und Rauchmelderservice. An unseren drei Standorten Hamburg, Hürth bei Köln und München sowie in 70 Niederlassungen, Gebietsvertretungen und Servicecentern sorgen rund 1.600 Mitarbeiter (Stand 1/2018) für Kundennähe und hohe Termintreue.
Christopher Intsiful
PR Manager
BRUNATA-METRONA
Informationszentrale
Aidenbachstraße 40
81379 München
Telefon (089) 7 85 95 - 639
christopher.intsiful(at)brunata-muenchen.de
Datum: 27.03.2018 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.03.2018
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