Auto richtig geparkt: Kann es trotzdem abgeschleppt werden?
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R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer
Wo heute noch das Parken erlaubt war, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen, z. B. wenn Stadtverwaltungen und Kommunen ein zeitlich befristetes Halteverbot einrichten. "Doch ein solches Halte- oder Parkverbot muss mit einem gewissen Vorlauf angekündigt werden", so die Kfz-Expertin. "Meist sind das drei Tage, bevor das Verbot gilt." Der Fahrzeughalter hat dann so lange Zeit, einen neuen Parkplatz zu suchen. Das gilt auch, wenn er verreist oder krank ist und das angekündigte Halte- oder Parkverbot gar nicht zur Kenntnis nehmen kann. Räumt er den Parkplatz nicht, kann er abgeschleppt werden - und muss die Kosten für das Abschleppen und unter Umständen auch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit tragen. "Am besten ist es, wenn man während einer längeren Abwesenheit Bekannte regelmäßig nach dem abgestellten Fahrzeug schauen lässt und die es im Zweifel umparken", empfiehlt Anka Jost.
Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de
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R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.
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Datum: 27.03.2018 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anka Jost
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Kategorie:
Auto & Verkehr
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