1 059 000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017
ID: 1595291
059 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, waren das 3,2 % mehr Leistungsberechtigte als im
Dezember 2016. Damals hatten rund 1 026 000 Personen Leistungen der
Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten.
Im Dezember 2017 hatten rund 544 000 beziehungsweise 51,4 % der
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze nach
§ 41 Absatz 2 SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten
Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren
sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im
Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem
Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2017 lag
die Altersgrenze bei 65 Jahren und 6 Monaten.
Rund 515 000 beziehungsweise 48,6 % der Empfängerinnen und
Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter
die Altersgrenze. Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer
dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind
Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für
einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein
können.
Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII wurde
bis 2014 in einer jährlichen Statistik zum 31.12. erfasst. Seit 2015
werden diese Leistungen in einer vierteljährlichen Statistik zum
letzten Monat des Quartals erhoben.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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Datum: 28.03.2018 - 08:00 Uhr
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