Arbeitsplatzabbau bei Bombardier: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsplatzabbau bei Bombardier: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht

ID: 1596155

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.



Fachanwalt BredereckFachanwalt Bredereck

(firmenpresse) - Bombardier nennt es "Transformation" und spricht über die "langfristige und tragfähige Perspektive" seiner Werke - mitsamt dem Abbau von bis zu 1.500 Arbeitsplätzen. Die Berliner Zeitung berichtet darüber in seiner Online-Ausgabe vom 28.03.2018. Schön klingt das nur für die Mitarbeiter, die an der Zukunft von Bombardier teilhaben dürfen. Den Arbeitnehmern, deren Stellen wohl wegfallen werden, dürfte das eher Angst machen. Worauf Mitarbeiter von Bombardier jetzt achten sollten, sagt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.



Die Berliner Zeitung beruft sich in ihrem Online-Artikel auf einen Bombardier-Aufsichtsrat, der laut dem Zeitungsbericht andeutet, dass älteren Arbeitnehmern eine Abfindung gezahlt werden könne. Bei einem Stellenabbau bieten große Industriekonzerne häufig erst einmal Aufhebungsverträge an oder Abfindungszahlungen. Üblicherweise hofft man, sich mit diesen Angeboten von Arbeitnehmern zu trennen, ohne betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Mitarbeiter in den vom Abbau betroffenen Abteilungen oder Werken müssen in einer solchen Lage einige Dinge unbedingt beachten.



1. Liefern Sie keinen Kündigungsgrund! Halten Sie Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein, leisten Sie sich keine Ausrutscher. Wo mancherorts über eine Ungenauigkeit im Arbeitszeitnachweis hinweggesehen wird, oder bei der privaten Nutzung des Internets oder beim Datenschutz, werden solche Verstöße in Zeiten eines Arbeitsplatzabbaus mitunter auf die Goldwaage gelegt. Informieren Sie sich jetzt sehr genau über Ihre Pflichten, lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag und alle wichtigen Betriebsvereinbarungen aufmerksam durch. Einen Arbeitsplatz bei Bombardier sollte man nicht leichtfertig auf Spiel setzten!



2. Überprüfen Sie ein Abfindungsangebot von Bombardier mit einem erfahrenen Experten für Kündigungsschutz und Abfindungen. Lassen Sie sich dafür Bedenkzeit geben. Beim Arbeitsrechtler erfahren Sie, ob es sich lohnt, das Angebot anzunehmen, oder ob eine andere Vorgehensweise für Sie besser wäre, beispielsweise abzuwarten und gegebenenfalls gegen eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu klagen.





3. Nehmen Sie die Anwaltssuche ernst und informieren Sie sich vorab über die Erfahrung und Spezialisierung des Anwalts. Es macht Sinn, sich für die Beratung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auszusuchen, der spezialisiert ist auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen.



Bombardier-Mitarbeitern, denen ein Abfindungsangebot vorliegt oder die kurz vor der Kündigung stehen, biete ich folgendes an: In einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat spreche ich mit Ihnen über das Abfindungsangebot von Bombardier und über die Chancen einer Kündigungsschutzklage, sowie über die Abfindungshöhe, die ich in Ihrem Fall für realistisch halte. Rufen Sie mich gern in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin an: 030.40004999. Ich rufe Sie in der Regel am selben oder am folgenden Tag zurück. Auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!



Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht



Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283



Ruhrallee 185

45136 Essen

Telefon: 0201.4532 00 40

Kündigungshotline: 0176.21133283



Fachanwalt Bredereck im Web:



http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung



www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht



www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum ArbeitsrechtWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kündigung wegen langer Krankheitsdauer: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht AUTARK - Nachrangdarlehen - Kündigung und Schadensersatz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.03.2018 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1596155
Anzahl Zeichen: 4308

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 640 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsplatzabbau bei Bombardier: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...

Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kle ...

Alle Meldungen von Bredereck& Willkomm


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z