Automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rechtz

Automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rechtzeitig stellen

ID: 1596344

Automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rechtzeitig stellen




(firmenpresse) - Mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten (AIA) soll grenzüberschreitende Steuerhinterziehung bekämpft werden. Steuersünder können noch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nutzen.



Zum 30. September 2017 startete der automatische Informationsaustausch (AIA) von Finanzdaten, an dem neben Deutschland weitere 49 Staaten teilgenommen haben. Durch den AIA wird es für Steuersünder zunehmend schwerer, unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten zu verbergen. Die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung nimmt in diesem Jahr noch weiter zu. Denn zum 30. September 2018 kommen noch einmal mehr als 50 Staaten hinzu, die am AIA teilnehmen und die Finanzdaten übermitteln. Zu diesen Staaten gehört auch die Schweiz, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist in den vergangenen Jahren zwar deutlich zurückgegangen, dennoch gibt es immer noch Bürger, die Schwarzgeld auf Auslandskonten, u.a. in der Schweiz, deponiert haben. Mit dem automatischen Informationsaustausch haben die Steuerbehörden nach dem Ankauf von Steuer-CDs und anderen Maßnahmen nun noch ein weiteres scharfes Schwert im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung hinzubekommen. Für Steuersünder wird die Luft dadurch immer dünner. Noch können sie aber die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nutzen.



Die Selbstanzeige sollte aber nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Sie kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig, d.h. bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde, gestellt werden. Außerdem muss sie vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten.



Diese komplexen Anforderungen sind für den Laien kaum zu durchschauen und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht strafbefreiend wirkt, ist groß. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Darum sollte bei der Selbstanzeige auf kompetente Hilfe durch im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte nicht verzichtet werden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.





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Datum: 02.04.2018 - 09:05 Uhr
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