Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schweinehochhaus - Videoaufnahmen zeigen Gesetzesverstöße

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schweinehochhaus - Videoaufnahmen zeigen Gesetzesverstöße

ID: 1596867

Vor wenigen Wochen hat das Deutsche Tierschutzbüro aktuelle Videoaufnahmen aus dem Schweinehochhaus veröffentlicht.



(firmenpresse) - Die Aufnahmen zeigen, wie brutal die Mitarbeiter mit den Schweinen umgehen. Die Tiere werden getreten, geschlagen, misshandelt und sogar totgeschlagen. "Die Videoaufnahmen sind mit versteckter Kamera über einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten entstanden und machen deutlich, dass die Misshandlung der Tiere keine Einzelfälle sind", so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Alleine an einem Tag im Januar 2018 wurden mindestens 15 Ferkel grundlos so lange auf den Boden geschlagen, bis sie tot waren.

Die Liste der Verstöße und Gesetzesbrüche ist lang. So wurden Schweine mit einem spitzen Gegenstand aufgetrieben und verletzt, Ferkel auf den Boden geworfen und totgeschlagen. Die Zähne der Ferkel wurden abgeschliffen, Schweine wurden in den Fahrstuhl getreten und Medikamente wurden nicht ordnungsgemäß gelagert. Zudem haben sich die Mitarbeiter nicht an die hygienischen Vorschriften gehalten, so trugen sie im gesamten dokumentierten Zeitraum keine Schutzkleidung, rauchten, und eine Mitarbeiterin pinkelte sogar neben eine tragende Sau. "Es sind Szenen aus einem perversen Horrorfilm, kaum vorstellbar, dass unter solchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden", so Peifer.

Über 500 Stunden Videomaterial wurden in den letzten Monaten im Schweinehochhaus erstellt. Die Tierrechtler haben kürzlich eine Anzeige beim zuständigen Veterinäramt in Köthen sowie eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau erstattet. "Es ist bereits die 3. Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Schweinehochhauses", so Peifer. Die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau hat basierend auf den aktuellen Aufnahmen erneute Ermittlungen eingeleitet (AZ: 309 Js 7004/18). "Laut Tierschutzgesetz § 17 bzw. § 18 müssen Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen", so Peifer abschließend.

2015 stellte das Deutsche Tierschutzbüro die erste Strafanzeige. Der Hauptvorwurf waren damals zu kleine Kastenstände für die Sauen. Die Anzeige wurde im April 2016 mit der Begründung, dass die Kastenstände nun die gesetzlich vorgeschriebene Größe hätten, eingestellt. Im August 2016 wurde erneut eine Strafanzeige erstattet. Auch hier war der Hauptvorwurf, dass die Kastenstände zu klein seien. Neue Aufnahmen der Tierrechtsorganisation Deutsches Tierschutzbüro e.V. hatten jedoch belegt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Größe nicht eingehalten wird. Diese Strafanzeige wurde bisher nicht eingestellt (AZ 308 Js 19859/16) und die Ermittlungen laufen aktuell weiterhin.



Weitere Informationen zur Kampagne: http://www.schweinehochhaus-schliessen.de

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de



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Datum: 04.04.2018 - 10:10 Uhr
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Recht und Verbraucher


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