Kfz-Gewerbe unterstützt Petition gegen Abmahner
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- Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens" hat eine
Unternehmerin beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der ZDK
unterstützt diese Initiative und fordert alle Innungsbetriebe auf,
die Petition bis zum 24. April 2018 zu zeichnen. Sie ist abrufbar
unter http://ots.de/RHsGUN
In ihrer Begründung beruft sich die Unternehmerin auch auf eine
Verbände-Initiative gegen den Missbrauch von Abmahnungen aus
Profitinteressen. Unter der Überschrift "Private Rechtsdurchsetzung
stärken - Abmahnmissbrauch bekämpfen!" setzt sich der ZDK als Teil
eines breiten Bündnisses aus Mittelstand, Handel und
Internetwirtschaft für dringend erforderliche Anpassungen im Recht
der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein. Im Kfz-Gewerbe stehen
insbesondere die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei
Kfz-Betrieben zum Thema Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
im Fokus. Hierbei geht es oft um banale Verstöße, etwa gegen die
Schriftgröße der notwendigen Hinweise, deren Platzierung in einer
Anzeige oder um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen
Netzwerken. Dafür müssen Autohändler viele Millionen Euro an
Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten, weil die DUH die
derzeit unsichere Rechtslage ausnutzt und sie für das eigene
Geschäftsmodell missbraucht.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
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Datum: 06.04.2018 - 10:14 Uhr
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