NOZ: Bundesregierung: Tropenholz in zahlreichen Grillkohle-Proben
ID: 1598477
Grillkohle-Proben
Grüne fordern Kennzeichnungspflicht - Herkunft aus Raubbau nicht
ausgeschlossen
Osnabrück. Amtliche Untersuchungen haben bestätigt, dass in
deutschen Grills in großem Umfang Holzkohle aus den Tropen verfeuert
wird, ohne dass die Kunden etwas davon wissen. Das berichtet die
"Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) unter Berufung auf eine Antwort
der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen. Demnach hat das
bundeseigene Thünen-Institut im vergangenen Jahr 1590 Kohle-Proben
genommen. Im Ergebnis werteten die Experten etwa 30 Prozent als
kritisch mit Bezug auf die Deklaration der Holzherkunft. Entweder
bestanden die Chargen vollständig aus Tropenholz, ohne dass dies
angegeben war. Oder der Holzkohle war trotz der Angabe "aus
heimischen Laubhölzern" Tropenholz beigemischt.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass dies
nicht "pauschal illegal" sei, da die Kohle nicht zwangsläufig aus
Raubbau stamme. Die Grünen forderten die Große Koalition dennoch zum
Handeln auf. Steffi Lemke, parlamentarische Geschäftsführerin und
naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen forderte eine
Kennzeichnung von Kohle aus Tropenholz: "Verbraucher müssen sicher
sein können, dass sie nicht mit Kohle aus Raubbau ihren Grill
befeuern."
Als problematisch gilt laut Regierung Holzkohle aus Paraguay. "Vor
dem Hintergrund einer vergleichsweise hohen Korruption [...] ist das
Risiko für illegalen Einschlag in Paraguay grundsätzlich als relativ
hoch anzusehen [...]", schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die importierte Holzkohle
"teilweise mit illegalem Einschlag in Zusammenhang stehen könnte".
Laut Bundesregierung besteht keine Möglichkeit, derartige Importe zu
verbieten. Man setze sich aber dafür ein, dass Holzkohle in die
Europäische Holzhandelsverordnung aufgenommen wird. Das würde den
Handel mit Tropenholz in Kohleform strengeren Regeln unterwerfen.
Lemke sagte: "Es ist unverantwortlich, dass diese Erkenntnis
folgenlos bleibt."
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Datum: 10.04.2018 - 05:00 Uhr
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