FG Düsseldorf: Finanzamt kann Erbschaftssteuer im Wege der Vollstreckung geltend machen

FG Düsseldorf: Finanzamt kann Erbschaftssteuer im Wege der Vollstreckung geltend machen

ID: 1599018

FG Düsseldorf: Finanzamt kann Erbschaftssteuer im Wege der Vollstreckung geltend machen




(firmenpresse) - Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf kann das Finanzamt die zu entrichtende Erbschaftssteuer im Wege der Vollstreckung gegenüber der Steuerschuldnerin geltend machen.



Erben sind gemäß dem Verhältnis, der auf sie entfallenden Anteile, Steuerschuldner. Bis zur Auseinandersetzung unter den Erben haftet nach § 2042 BGB der Nachlass für die Steuerschuld, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings kann das Finanzamt die Steuerschuld auch im Wege der Vollstreckung gegenüber der Steuerschuldnerin geltend machen, wie das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21. Februar 2018 entschieden hat (Az.: 4 K 1144/17 AO).



In dem zu Grunde liegenden Fall erbten die beiden Kinder von ihrer Mutter jeweils zur Hälfte Geschäftsanteile, Wertpapiere und Guthaben auf verschiedenen Konten in Millionenhöhe. Gegen die Tochter legte das Finanzamt mit Bescheid vom 29. Juli 2016 Erbschaftssteuer in Höhe von rund 23 Millionen Euro fest, die bis zum 11. August 2016 zu entrichten war. Gegen diesen Bescheid legte die Tochter Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt setzte die Vollziehung des Steuerbescheids teilweise aus, sodass noch rund 5,5 Millionen Euro Erbschaftssteuer zu entrichten waren. Die Tochter beantragte, die Summe von einem Konto der Erblasserin zu pfänden, da ihr Bruder die Auseinandersetzung des Nachlasses ablehne und sie die zu entrichtende Erbschaftssteuer nicht aus eigenen Mitteln bezahlen könne. Das Finanzamt ließ sich nicht darauf ein und pfändete Forderungen der Klägerin aus ihren Geschäftsbeziehungen zu diversen Banken.



Hiergegen legte die Klägerin Einspruch ein. Die Verfügungen seien rechtswidrig, da das Finanzamt auf Guthaben bei Banken aus dem Nachlass zugreifen könne. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ordne keine nachrangige Haftung des Nachlasses an, die erst dann greife, wenn alle denkbaren Vollstreckungsmaßnahmen nicht zur vollständigen Befriedigung des Finanzamtes geführt haben.





Ihre Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Die insgesamt vier Pfändungs- und Einziehungsverfügungen seien rechtmäßig, urteilte das FG Düsseldorf. Die persönliche Verpflichtung des Erben bleibe von der Haftung des Nachlasses unberührt. Die Finanzbehörde habe grundsätzlich ein Auswahlermessen, ob sie einen Steuerschuldner oder einen Haftungsschuldner in Anspruch nimmt, so das FG Düsseldorf.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  FG Köln: Nicht fortlaufende Rechnungsnummern rechtfertigen nicht die Hinzuschätzung des Gewinns Die Rebellin aus dem Bayerwald
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.04.2018 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1599018
Anzahl Zeichen: 2767

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 417 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"FG Düsseldorf: Finanzamt kann Erbschaftssteuer im Wege der Vollstreckung geltend machen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...

Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen g ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z