Ausländische Bevölkerung wächst im Jahr 2017 um 5,8 %
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Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der registrierten
Ausländerinnen und Ausländer damit um rund 585 000 beziehungsweise
5,8 % gegenüber dem Vorjahr. Damit befand sich das Wachstum der
ausländischen Bevölkerung auf dem Niveau des Jahres 2013, vor Beginn
der Flüchtlingskrise. Langfristig betrachtet lag der Zuwachs der
ausländischen Bevölkerung über dem durchschnittlichen Anstieg der
letzten 10 Jahre (+ 388 000). Für die Entwicklung der Ausländerzahlen
nach dem AZR im Jahr 2017 waren zwei Faktoren ausschlaggebend:
Einerseits ein deutlicher Rückgang der Zuwanderung aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) und andererseits eine
bereits länger anhaltende steigende Zuwanderung aus der Europäischen
Union (EU), vor allem aus den Staaten der EU-Erweiterungen seit 2004.
Im Jahr 2017 stammten rund 5,92 Millionen der im AZR registrierten
Ausländer und Ausländerinnen aus Drittstaaten. Das waren rund 163 000
oder 2,8 % mehr als im Jahr 2016 (rund 5,76 Millionen). Damit war der
Anstieg deutlich geringer als noch 2016, als er 665 000
beziehungsweise 13,0 % betragen hatte. Das niedrigere Wachstum lässt
sich auf eine geringe Nettozuwanderung (Saldo aus Zuzügen und
Fortzügen) aus den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden
zurückführen. So betrug die Nettozuwanderung aus Syrien 2017 rund 61
000 Personen (2016: 260 000), Irak 17 000 Personen (2016: 91 000) und
Afghanistan 5 000 Personen (2016: 119 000).
Die Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten ist 2017 hingegen deutlich
gestiegen und sorgte damit für ein überdurchschnittliches Wachstum
der ausländischen Bevölkerung. Die Nettozuwanderung aus
EU-Mitgliedsstaaten belief sich im Jahr 2017 auf 439 000 Personen
(2016: 277 000). Dabei war die Zuwanderung aus der Europäischen Union
maßgeblich auf Staatsangehörige der Länder zurückzuführen, die seit
2004 der EU beigetreten sind. Die höchste Nettozuwanderung
verzeichneten Polen (85 000) und Rumänien (85 000) gefolgt von
Bulgarien (45 000).
Die Entwicklung der letzten 10 Jahre verdeutlicht die steigende
Bedeutung der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Zwischen
2007 und 2017 ist die ausländische Bevölkerung mit der
Staatsangehörigkeit eines neuen EU-Mitgliedstaats von 919 000 auf 2,6
Millionen gewachsen (+ 185,7 %). Die größten Wachstumsraten über
diesen Zeitraum hatten rumänische (+ 636,3 %) und bulgarische (+
563,0 %) Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Die regionale Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer aus den
neuen EU-Mitgliedstaaten ähnelt jener der gesamten ausländischen
Bevölkerung. Der Großteil ist in Bayern (21,0 %), gefolgt von
Nordrhein-Westfalen (19,4 %) und Baden-Württemberg (17,1 %)
registriert. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin) haben
Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten mit 26,0 % einen
deutlich höheren Anteil als jene aus den alten EU-Mitgliedstaaten mit
7,8 %.
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Jan Eberle,
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Datum: 12.04.2018 - 08:00 Uhr
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