Anwalt in Bühl zu Betriebsübergang und Kündigungsschutz

Anwalt in Bühl zu Betriebsübergang und Kündigungsschutz

ID: 1600326

Was viele nicht wissen: Beim Betriebsübergang bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen



Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bühl informiert zu Betriebsübergaben. (Bildquelle:©sk_design?Fotolia)Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bühl informiert zu Betriebsübergaben. (Bildquelle:©sk_design?Fotolia)

(firmenpresse) - BÜHL. Nicht selten nutzen Unternehmer den Verkauf ihres Betriebs als Nachfolgeregelung. "Wer einen Betrieb kauft, übernimmt automatisch die bestehenden Arbeitsverhältnisse", stellt Dr. Christian Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in der Anwaltskanzlei Hafen I Kemptner I Stiefvater in Bühl heraus. Beim Betriebsübergang gibt es folglich Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Arbeitnehmer, die den Handlungsrahmen der neuen Unternehmensleitung darstellen.



Wenn aus Klempner XY Installateur Z wird - Anwalt für Arbeitsrecht in Baden-Baden informiert



Nicht nur für die großen Betriebsübergänge wie zum Beispiel in der Lebensmittelbranche gilt: Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen beim Verkauf eines Unternehmens auf den neuen Betriebsinhaber über. "Zwar versuchen in der Praxis die neuen Chefs immer mal wieder, anlässlich des Unternehmenskaufs neue Arbeitsverträge mit den Beschäftigten auszuhandeln oder gar den Betriebsübergang für Kündigungen zu nutzen. Doch die bestehenden Arbeitsverträge haben Bestandsschutz und Kündigungen in diesem Kontext sind unzulässig", stellt Dr. Christian Müller heraus. Nicht nur für Arbeitnehmer, auch für Arbeitgeber ist der Übergang eines Betriebs auf einen neuen Eigentümer - sei es ein Nachfolger aus der Familie oder ein externer Käufer - mit Hindernissen und Herausforderungen verbunden. "Der Gesetzgeber setzt hier bewusst hohe Hürden an", weiß der Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Zusammenhang mit unternehmerischen Verkaufsprozessen juristisch begleitet.



Anwalt für Arbeitsrecht (Bühl): Betriebsübergang kann Jahre später für Arbeitgeber Thema werden



Der Gesetzgeber verordnet dem neuen wie dem alten Eigentümer beim Betriebsübergang bestimmte Pflichten. Eine Betriebsveräußerung wird juristisch wie ein Vertragsübergang betrachtet. Knackpunkt dabei ist die Informationspflicht. Kündigt nämlich der neue Eigentümer - auch erst nach einiger Zeit - dem Arbeitnehmer und hat der ehemalige Eigentümer seinen Mitarbeiter nicht ausreichend über den Betriebsübergang belehrt bzw. informiert, kann der Arbeitnehmer gegenüber dem alten Betriebsinhaber Kündigungsschutzrechte geltend machen. "Die zeitnahe und formal korrekte Information der Angestellten beim Betriebsübergang gehört zu den wichtigsten Aufgaben der alten und neuen Unternehmensleitung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Die Information über die anstehenden Veränderungen dient Mitarbeitern als Grundlage für eine Entscheidung dienen, dem Betriebsübergang gegebenenfalls zu widersprechen. Hier ist anwaltlicher Sachverstand unerlässlich, damit sich daraus im Nachhinein keine Nachteile ergeben können", stellt Dr. Christian Müller heraus.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1977 in Bühl gegründet und betreut seitdem erfolgreich zahlreiche Mandanten. Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung u. a. auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht. Seit 2017 ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Bühl auch in Baden-Baden vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
Dr. Christian Müller
Eisenbahnstraße 23
77815 Bühl
presse(at)hafen-kemptner.de
07223 - 97 92 4 - 10
https://www.hafen-kemptner.de/



drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalenpost: Verantwortungslos / Kommentar von Jens Helmecke zum weiteren Betrieb der Atomkraftwerke Thiange und Doel Rheinische Post: Arbeitsminister Heil weist Kritik an Lohnkostenzuschüssen zurück
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.04.2018 - 00:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1600326
Anzahl Zeichen: 3071

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Christian Müller
Stadt:

Bühl


Telefon: 07223 - 97 92 4 - 10

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 523 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwalt in Bühl zu Betriebsübergang und Kündigungsschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anwalt (Bühl) zu Notfallvorsorge für Unternehmer ...

BÜHL / BADEN-BADEN. Schicksalsschläge sind unberechenbar, und sie treffen jeden. Während Privatpersonen für den Fall, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen zu treffen und ihre Belange eigenständig zu regeln, Vorsorg ...

Rechtsanwalt aus Bühl zum Notfallplan für Unternehmer ...

BÜHL / BADEN-BADEN. Vorsorgen für den Fall, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann - das ist eine Situation, mit der sich zunehmend mehr Menschen auseinandersetzen. Dr. Christian Müller, Rechtsanwalt aus Bühl und Partner in der Ka ...

Alle Meldungen von Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z