Arbeitsplatz gekündigt- Wehren Sie sich mit der Kündigungsschutzklage (LAG Hamm, 1 Sa 1347/17)
ID: 1600531
Kündigungsschutzklage jetzt!
Handelt es sich bei der Betriebseinheit um einen Gemeinschaftsbetrieb, ist für die (Mindest-)Anzahl beschäftigter Arbeitnehmer und die damit einhergehende kündigungsschutzrechtliche Betrachtung darauf abzustellen, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Gemeinschaftsbetrieb beschäftigt. Ein Gemeinschaftsbetrieb liegt dann vor, wenn sich zwei oder mehrere Unternehmen zur gemeinsamen Führung eines Betriebes ? zumindest konkludent ? rechtlich dergestalt verbunden haben, dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird.
Dies setzt voraus, dass ein einheitlicher betriebsbezogener Leistungsapparat gegeben ist. Ein Gemeinschaftsbetrieb ist erst dann anzunehmen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst sind und geordnet sowie gezielt eingesetzt werden (LAG Hamm, Urt. v. 12.01.2018, 1 Sa 1347/17).
Sind auch Sie von einer Kündigung betroffen? Gerade dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen anwendbar ist, wird es Ihr Arbeitgeber sehr schwer haben, Sie loszuwerden. Zumindest eine attraktive Abfindung sollte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage herausspringen. Kontaktieren Sie uns. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Sie bundesweit gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 16.04.2018 - 08:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1600531
Anzahl Zeichen: 2061
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart-Bad Cannstatt
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 185 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsplatz gekündigt- Wehren Sie sich mit der Kündigungsschutzklage (LAG Hamm, 1 Sa 1347/17)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MPH Legal Services (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).