Kündigung: Lohnt es sich, zu einem Anwalt zu gehen?

Kündigung: Lohnt es sich, zu einem Anwalt zu gehen?

ID: 1600882

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.



Fachanwalt ArbeitsrechtFachanwalt Arbeitsrecht

(firmenpresse) - Vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen "Anwaltszwang." Gegen eine Kündigung kann man sich auch allein mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Doch macht das Sinn? Und: Wann lohnt es sich, die Klage von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu lassen? Antworten hat Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.



Bei Kündigungsschutzklagen geht es um sehr viel. Der Arbeitgeber riskiert die Nachzahlung mehrerer Monatsgehälter und Sozialversicherungsbeiträge mitsamt dem Arbeitgeberanteil. Kommt es zur Berufung oder zur Revision, kann daraus gut und gerne ein 6-stelliger Betrag werden. Einigt man sich vor Gericht auf eine Abfindung, kann ein prozesserfahrener Arbeitsrechtler hohe Summen erreichen, oder im Fall des Arbeitgebervertreters eben auch verhindern.



Hinzu kommt: Zwingt das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zur Wiedereinstellung des Mitarbeiters, belastet das regelmäßig die Arbeitsatmosphäre vor allem in nicht so großen Unternehmen. Arbeitgeber haben also Grund genug, sich von Top-Kräften vertreten zu lassen. Das sind entweder fähige und gewiefte Personaler oder erfahrene und auf Kündigungsschutzklagen spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht. Arbeitnehmer müssen dem etwas entgegensetzen, wenn sie mit ihrer Klage Erfolg haben wollen!



Wenn die Kündigungsschutzklage ausreichend Aussicht auf Erfolg hat, lohnt es sich für den Arbeitnehmer fast immer, einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten, die der Anwalt in Rechnung stellt, sind gesetzlich normiert in einer anwaltlichen Gebührentabelle, nach der fast alle Anwälte im Arbeitsrecht abrechnen. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert der Klage: Je höher das Gehalt des gekündigten Mitarbeiters, desto höher der Streitwert und damit die Anwaltsgebühr. Und da sich Abfindungen regelmäßig auch am Gehalt orientieren, kann man sagen: Je höher die Abfindung, die erreicht werden kann, desto mehr kostet es, einen Anwalt mit der Klage zu beauftragen. Allerdings: Die Anwaltskosten steigen nicht proportional zu dem möglichen Abfindungsergebnis - sie steigen deutlich langsamer. Rechenbeispiele finden Sie auf meiner Website http://kuendigung-anwalt.de/prozesskosten





Stellt der Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht für das gesamte Verfahren Gebühren von 2.000-2.500 EUR in Rechnung, lohnt sich das allemal, wenn er beispielsweise eine Abfindung von 25.000 EUR aushandelt, und darüber hinaus die Anordnung einer Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes verhindert, Nebenansprüche in den gerichtlichen Abfindungsvergleich aufnimmt, die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld verhindert, und für ein sehr gutes Arbeitszeugnis sorgt. Anwaltliches Geschick und kluge Verhandlungstaktik sind in den hart geführten Abfindungsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Gold wert. Allein erreicht ein Arbeitnehmer regelmäßig deutlich schlechtere Verhandlungsergebnisse.



Haben Sie eine Kündigung erhalten? Rufen Sie mich noch heute an unter 030.40004999 und erfahren Sie von mir, ob sich eine Kündigungsschutzklage mit oder ohne Anwalt für Sie lohnt. Meine telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich! Ihre Fragen beantworte ich gern!



Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht



Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283



Ruhrallee 185

45136 Essen

Telefon: 0201.4532 00 40

Kündigungshotline: 0176.21133283



Fachanwalt Bredereck im Web:



http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung, hier erfahren Sie mehr über Prozess- und Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage



www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht



www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Tagesspiegel: EVP-Fraktionschef Weber fordert vor Macron-Rede Entgegenkommen von CDU/CSU Frankfurter Rundschau: Pressestimme zu Syrien/Deutschland
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.04.2018 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1600882
Anzahl Zeichen: 4655

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 658 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung: Lohnt es sich, zu einem Anwalt zu gehen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...

Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kle ...

Alle Meldungen von Bredereck& Willkomm


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z