Hoverboard: Spaß in engen Grenzen

Hoverboard: Spaß in engen Grenzen

ID: 1601895

Die Spaßmobile haben keine Straßenzulassung



Hoverboards dürfen nur im abgegrenzten, nicht-öffentlichen Raum benutzt werden. Foto: HUK-COBURGHoverboards dürfen nur im abgegrenzten, nicht-öffentlichen Raum benutzt werden. Foto: HUK-COBURG

(firmenpresse) - Hoverboards liegen voll im Trend: Sie sind leicht, wendig und fahren bis zu 20 Kilometer schnell. Außerdem lassen sie sich gut im Rucksack verstauen. Zum Sightseeing in Städten oder zum schnellen Brötchenholen eignen sie sich trotzdem nicht, denn sie werden durch einen Elektromotor angetrieben und fahren schneller als 6 Kilometer pro Stunde. Das macht sie zu Kraftfahrzeugen. Nur mit Führerschein und Versicherungsschutz dürften diese E-Boards im öffentlichen Raum genutzt werden. Beides gibt es nicht: Zum einen weil der Gesetzgeber die Spaßmobile noch keiner konkreten Führerscheinklasse zugeordnet hat. Zum anderen weil die Vehikel für eine Straßenzulassung auch über Bremse, Licht, Lenkung oder ähnliches verfügen müssten.



Dementsprechend dürfen Hoverboards nur im abgegrenzten, nicht-öffentlichen Raum benutzt werden, der einem kleinen Personenkreis zur Verfügung steht. Vorstellbar ist zum Beispiel ein nicht-öffentlicher Privatweg zum eigenen Haus oder der vor einer Garage liegende Platz. Wem das Areal gehört, ist unerheblich.

Die Fahrt auf dem zweirädrigen Brett macht Spaß, ist aber nicht ganz ungefährlich. Verursacht der Fahrer im nicht-öffentlichen Raum Sach- oder Personenschäden, kann er, wie die HUK-COBURG mitteilt, meist auf seine private Haftpflichtversicherung zählen. Ein Anruf beim Versicherer bringt Klarheit.



Die Verlockung, sich mit dem kleinen, wendigen Brett trotzdem auf Gehwegen oder im Straßenverkehr zu bewegen, ist groß. Die Polizei ahndet solche Verstöße mit einer Geldbuße und einem Punkt. Ohne Führerschein droht zusätzliches Ungemach: Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, braucht eine Fahrerlaubnis. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat.



Spielzeug und/oder Fahrzeug

Dass Kinder und Jugendliche Hoverboards mögen, überrascht nicht. Ob sie damit umgehen können, hängt viel von ihrem individuellen Gleichgewichtssinn ab. Denn der Fahrer steht auf zwei, über eine Achse verbundenen Plattformen, die er mittels Gewichtsverlagerung lenkt. Durch seinen elektronischen Antrieb bleibt das Board im Gleichgewicht - zumindest solange der Fahrer die Balance hält.



In Anbetracht der nötigen Geschicklichkeit verbunden mit der Geschwindigkeit, die E-Boards erreichen, sollte das Tragen von Helm und Protektoren gerade für Kinder eine Selbstverständlichkeit sein. Ebenso wichtig wie die Körperbeherrschung ist die individuelle Einsichtsfähigkeit eines Kindes oder Jugendlichen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mit knapp zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2017 von über sieben Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit über 11,6 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2017 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.



PresseKontakt / Agentur:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Benning Karin
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96444 Coburg
karin.benningl(at)huk-coburg.de
0 95 61/ 96 20 84
http://www.huk.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.04.2018 - 15:55 Uhr
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Ansprechpartner: Karin Benning
Stadt:

Coburg


Telefon: 09561-96-2084

Kategorie:

Auto & Verkehr



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