Skandal um Anerkennungen in Bremen / Weitere BAMF-Mitarbeiter unter Verdacht
ID: 1604652
anerkannte Asylbewerber könnten womöglich mehr Behörden-Mitarbeiter
verwickelt sein, als bislang bekannt. Nach NDR-Informationen wurde
heute in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags von
Verdachtsmomenten gegen mehrere Mitarbeiter des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtet. Disziplinarverfahren
seien bislang nicht eröffnet worden, wohl um mögliche Ermittlungen
nicht zu gefährden.
An der nicht-öffentlichen Ausschuss-Sitzung nahm auch die
Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, teil. Ein systematisches Problem
in ihrer Behörde sehe sie nicht, sagte Cordt. Allerdings sei es nicht
ausgeschlossen, dass es bei "subversivem Zusammenwirken" einzelner
Mitarbeiter die Kontrollmechanismen kurzfristig umgehbar seien.
Cordt bestätigte außerdem, dass es in den vergangenen Jahren
behördenintern offenbar weitere Hinweise auf ein Fehlverhalten der
ehemaligen Leiterin der Außenstelle des BAMF in Bremen gab. Demnach
hatte das BAMF die Mitarbeiterin nach einem Disziplinarverfahren
bereits 2016 versetzt und ihre Zugänge zu den Bremer Computersystemen
gesperrt. In diesem Zusammenhang wurden 26 Asyl-Entscheidungen
geprüft. Vier davon seien demnach von der Frau rechtswidrig positiv
beschiedene Asylanträge und wurden wieder aufgehoben worden.
Über Geldzahlungen oder andere Formen der persönlichen
Bereicherung sprach die BAMF-Präsidentin nicht, das Motiv, so sagte
sie, sei weiterhin unklar. Die Beschuldigte hatte sich im Rahmen des
Disziplinarverfahrens jedoch eingelassen und humanitäre Motive
vorgebracht: Sie hatte offenbar verhindern wollen, dass die
Antragssteller, um die es ging, nach Bulgarien gebracht werden, wo
sie zuerst registriert worden sind. Das sogenannte Dublin-Verfahren
der EU-Länder sieht vor, dass ein Asylantrag in der Regel in dem Land
gestellt werden muss, wo der Antragssteller innerhalb der EU zum
ersten Mal erfasst worden ist.
Im Juli 2016 wurde die Beschuldigte als Leiterin der Außenstelle
Bremen abgesetzt, der Zugang zu den Computer-Systemen wurde ihr
gesperrt. Das Disziplinarverfahren wurde im Juli 2017 abgeschlossen.
Weil sich allerdings Kollegen für sie eingesetzt haben, wurde sie zu
einem späteren Zeitpunkt in die Bremer Stelle zurück versetzt ?
fortan war sie allerdings nicht mehr unmittelbar zuständig für
Asylverfahren. Im Oktober 2017 begann das BAMF erneut, intern die
Arbeit der Mitarbeiterin zu prüfen. Zuvor soll in der
Ausländerbehörde in Gießen ein Anerkennungsbescheid aufgetaucht sein,
der sich später als Fälschung herausstellte. Er war vermeintlich von
der Bremer Mitarbeiterin ausgestellt worden, trug ihren Namen.
Außerdem soll es anonyme Hinweise an einen Ombudsmann des BAMF
gegeben haben.
Am 26. Oktober 2017 begann die Innenrevision des BAMF gegen die
Frau zu ermitteln. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden die nun auch
von der Staatsanwaltschaft beschuldigten Rechtsanwälte identifiziert,
die gemeinsam rund 4.500 überwiegend jesidische Asylbewerber
vertreten haben sollen. Diese 4.500 Fälle wurden überprüft, dabei
stellte die Innenrevision fest, dass die Bremer Fälle zahlreiche
Mängel gehabt haben, zum Beispiel seien sie ohne schriftlichen
Asylantrag geführt worden oder es lagen keine Ausweispapiere vor.
Diejenigen der 4500 Anträge, die nicht in Bremen sondern in einer
anderen Außenstelle eingereicht worden sind, seien ordnungsgemäß
durchgeführt worden. In den Bremer Fälle, die von der Innenrevision
als rechtswidrig erkannt worden sind, sollen nun die Asylbescheide
aufgehoben werden. NDR, SZ und Radio Bremen hatten berichtet, dass es
aus Ermittlerkreisen hieß, dass davon rund 2000 Asylbescheide
betroffen sind.
Pressekontakt:
Christine Adelhardt
NDR Norddeutscher Rundfunk
Ressort Investigation
Tel: + 49 (0) 40-4156-6151 Mobil: + 49 (0) 171- 5 44 55 47 E-Mail:
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Datum: 25.04.2018 - 20:13 Uhr
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