Zoll unterzeichnet deutsch-tschechische Zusammenarbeitsvereinbarung/Erfolgreiche enge Zusammenarbeit

Zoll unterzeichnet deutsch-tschechische Zusammenarbeitsvereinbarung/Erfolgreiche enge Zusammenarbeit der Zollbehörden im deutsch-tschechischen Grenzraum wird weiter ausgebaut (FOTO)

ID: 1604835
(ots) -
Am 25. April 2018 unterzeichneten im tschechischen Grenzort
Petrovice die Leiter der deutschen und tschechischen Hauptzollämter,
die beiderseits an der gemeinsamen Grenze liegen, eine Vereinbarung
über ihre künftige Zusammenarbeit im Bereich Kontrollen im
Grenzgebiet.

Auf deutscher Seite betrifft dies die Hauptzollämter Dresden,
Erfurt, Regensburg und Landshut und auf tschechischer Seite die
Zollämter der Regionen Liberec, Ústí nad Labem, Karlovy Vary, Plzen
und Jihoceský kraj.

Die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der
Tschechischen Republik bei der Verfolgung grenzüberschreitender
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten regelt sich nach dem 2016 in
Kraft getretenen deutsch-tschechischen Polizeivertrag. Auf dieser
Grundlage arbeiten die Zollbehörden im deutsch-tschechischen
Grenzraum eng zusammen. Sie führen gemeinsame Kontrollen durch,
unterstützen sich bei grenzüberschreitender Nacheile und praktizieren
gemeinsame Aus- und Fortbildungen.

Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt nunmehr insbesondere die
operativen Aspekte der Zusammenarbeit der deutschen und tschechischen
Kontrolleinheiten und ergänzt die rechtlichen Regelungen des
Vertrages durch konkrete Bestimmungen für die Durchführung der
gemeinsamen Kontrollen.

Die Generalzolldirektionen in Prag und in Bonn unterstützen die
guten Beziehungen der Zollbehörden im gemeinsamen Grenzbereich und
werten diese als Beispiel für die enge, alltägliche Zusammenarbeit
europäischer Partnerverwaltungen.



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228/303 11611
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.04.2018 - 10:00 Uhr
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