Logistikverbände klagen im Diesel-Skandal gemeinsam gegen den PKW-Hersteller Volkswagen
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manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen noch nicht ausgestanden.
Auf Initiative und Federführung des Bundesverbandes
Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL e.V.) , hat sich der
Spitzenverband der Branche mit drei weiteren Logistik-Verbänden dazu
entschlossen, Klage auf Schadensersatz gegen den VW- Konzern
einzureichen.
Zusammen mit dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ
e.V.), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr, und Logistik (BWVL
e.V.) und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV e.V.)
sind 12.000 Mitgliedsunternehmen mit insgesamt etwa 500.000
Beschäftigten vertreten. Um die Klage gemeinsam durchzusetzen, werden
die Verbände vom Rechtsdienstleister myRight, der renommierten
Anwaltskanzlei Hausfeld sowie dem Prozessfinanzierer Burford Capital
unterstützt. Mit diesen drei Partnern arbeitet der BGL bereits beim
LKW-Kartellverfahren erfolgreich zusammen.
Ziel ist es, für die Betroffenen die Rückgabe der manipulierten
Dieselfahrzeuge an VW und im Gegenzug die Erstattung des Kaufpreises
zu erreichen. Der massive Wertverlust durch rapide sinkende
Wiederverkaufswerte aufgrund drohender Zwangsstillegungen und
Fahrverbote hinterlässt bereits jetzt spürbare Auswirkungen auf
betroffene Mitgliedsunternehmen, betont der Hauptgeschäftsführer des
BGL, Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Viel Zeit bleibt für eine Klage nicht
mehr, denn die Ansprüche verjähren Ende dieses Jahres.
Auch deswegen hält es der BGL für geboten, dass die vom
Dieselskandal betroffenen Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeiter
sich zügig der Klage anschließen, zumal dies für sie mit keinerlei
Risiken verbunden und kostenlos ist. Die Anmeldefristen für die
"Sammelklage" sind für Fahrzeuge aus Bank- oder Leasingfinanzierung
der 31.Mai 2018 und für bar finanzierte Fahrzeuge der 30.Juni 2018.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann auch ein Einzelverfahren
durchführen. Hierfür sind Anmeldetermine nach Absprache möglich.
Die Anmeldung der Ansprüche geht denkbar einfach unter
http://www.myright.de für Einzelfahrzeuge und für Fuhrparks ab 20 PKW
unter https://flotten.myright.de/
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Datum: 26.04.2018 - 12:01 Uhr
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