Wer zahlt, wenn...

Wer zahlt, wenn...

ID: 1606017

...der Keller unter Wasser steht?



(LifePR) - .

· Umfassender Versicherungsschutz im Falle von Starkregen und Überschwemmungen nur mit Elementardeckung

· Herkömmliche Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht ausreichend

· Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall

Die Starkregensaison hat noch gar nicht richtig angefangen, schon standen in Deutschland wieder die ersten Keller unter Wasser. Besonders hart erwischten die Unwetter in der Nacht von Sonntag auf Montag Gebiete in der Eifel und rund um Aachen. Laut Polizeiangaben sind allein in dieser Region innerhalb eine Stunde über 300 Notrufe eingegangen.

Unwetter hinterlässt Chaos

Durch starke Regenfälle können an Industrieanlagen, Häusern, Hausrat und Autos hohe Schäden entstehen. Nicht selten stehen Hausbesitzer, aber auch Mieter nach dem Unwetter vor großem Chaos. Es stellt sich aber nicht nur die Frage, wie das Gebäude schnellst- und bestmöglich wieder instand gesetzt werden kann, sondern auch wer die Kosten dafür trägt.  Wer also zahlt in diesen Fällen?

Essentieller Elementarschutz

Was viele nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. ?Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks?, erklärt Dr. Harald Neugebauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer.

Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt wiederum für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf ? ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert.

60 Prozent der Deutschen nicht umfassend vor Naturereignissen geschützt

?Eine Elementarversicherung sollte immer zusätzlich zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden?, so Neugebauer. Denn nur so seien beispielsweise auch Schäden durch Unwetter und Rückstaus in der Kanalisation gedeckt.



Alarmierend: Genau dieser Schutz fehlt laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa  60 Prozent der Deutschen.

Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?

Tipps von Gothaer Experte Dr. Harald Neugebauer

- Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihre Versicherung so schnell wie möglich über einen Schadenfall zu informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.

- Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten ? zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände aus dem Keller, sofern ohne Gefährdung möglich, in Sicherheit bringen.

- Dokumentieren! Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.

- Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer halten.

- Archivieren! Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.

Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. versicherten Mitgliedern einer der größten deutschen Versicherungskonzerne. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. versicherten Mitgliedern einer der größten deutschen Versicherungskonzerne. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.



drucken  als PDF  an Freund senden  Tele Columbus schliesst erfolgreiche Refinanzierung ab Tele Columbus schliesst erfolgreiche Refinanzierung ab
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 30.04.2018 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1606017
Anzahl Zeichen: 3635

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 374 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer zahlt, wenn..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Gothaer Versicherungsbank VVaG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Morgen&Morgen: Fünf Sterne für die Gothaer-BU ...

Die Gothaer hat für ihre Berufsunfähigkeitstarife im aktuellen Rating von Morgen & Morgen erneut die höchste Bewertung von fünf Sternen erhalten. Neben den Versicherungsbedingungen wurde vor allem die Berufsunfähigkeits-Kompetenz des Untern ...

Alle Meldungen von Gothaer Versicherungsbank VVaG


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z