Stichtag 28. Februar 2010 ? Sparzinsen rechtzeitig abheben
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Stichtag 28. Februar 2010 ? Sparzinsen rechtzeitig abheben
Vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 ? ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den monatlichen 2.000 ? die für das Jahr 2009 gutgeschriebenen Zinsen abheben. Anfang März werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.
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Bundesverband deutscher Banken
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Datum: 09.02.2010 - 19:34 Uhr
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