Zeit, mit dem Frühjahrsputz Steuern zu sparen!
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Wird eine Firma oder ein Minijobber engagiert, so kann der Fiskus an den Reinigungskosten beteiligt werden! Firmen übernehmen beispielsweise die professionelle Reinigung der Fenster, des Wintergartens, der Heizkörper, Teppichböden, Treppen oder des Terrassenbodens. Wird das Geschäft mit einer Reinigungsfirma gegen Rechnung und Überweisung abgewickelt, so kann sowohl der steuerpflichtige Mieter als auch der Eigenheimbesitzer diese Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung verwenden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die der Haushaltsführung zugerechnet werden und die im Haushalt oder dem dazugehörigen Grundstück getätigt werden. "Auch vollständige Haushalte in einem Alten- oder Pflegeheim und Zweit- oder eigengenutzte Ferienwohnungen innerhalb der EU / EWR fallen darunter", erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohi. Der Steuerzahler bekommt vom Fiskus die Kosten für Anfahrt, Arbeitszeit, und Maschinennutzung inklusive der Mehrwertsteuer zu zwanzig Prozent direkt von der Steuerschuld bis zu 4.000 Euro im Jahr abgezogen. Somit rentiert es sich, selbst kleinere Beträge einzureichen.
Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, die zum Beispiel die Gardinen abhängt und wäscht oder die Fliesen im Bad auf Hochglanz poliert, können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. "Vorausgesetzt, die Tätigkeit erfolgt angemeldet und die Vergütung wird ordnungsgemäß überwiesen, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an", so der Steuerexperte. Für die Inanspruchnahme von Minijobbern als Haushaltshilfe können zusätzlich zu dem Firmenbonus bis zu 510 Euro jährlich von der Steuer abgezogen werden.
Im Maximalfall wird nicht nur die Einkommensteuer um bis zu 4.510 Euro reduziert, sondern auch die Beiträge zum Solidaritätszuschlag um bis zu 248 Euro im Jahr 2018 und der Kirchensteuer um bis zu 361 oder 406 Euro, je nach Bundesland. "So kommen schnell einige weitere hundert Euro zusammen, die im Portemonnaie wieder zur Verfügung stehen", resümiert Mark Weidinger.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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Datum: 08.05.2018 - 13:00 Uhr
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Bau & Immobilien
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